Störungsmeldung

Sie haben einen Notfall im Bereich der Wasserver- oder Abwasserentsorgung festgestellt, z.B. durch einen plötzlichen Druckabfall oder eine Verstopfung des Kanalanschlusses? 

Unter folgender Rufnummer sind wir immer für Sie erreichbar.

+49 6781 64-8000

Notfallnummern bei Störungen im Stadtgebiet Idar-Oberstein

  • Energieversorgung

    Störungen im Strom-, Gas-, und Straßenlaternennetz z.B. bei Stromausfall, Gasgeruch und Defekte an Straßenlaternen melden Sie bitte an die OIE-AG unter

    https://www.oie-ag.de/de/ueber-oie/stoerungsmeldung.html

    Störungsdienst Stromnetz: T 0800 312 3000 (kostenfrei)

    Störungsdienst Gasversorgungsnetz T 0800 312 4000 (kostenfrei)

    Störungsannahme Straßenlaternen: https://oie-ag.helios.westenergie.de/app/

  • Störung Trinkwasserversorgung (Trinkwasserversorgungsnetz im Stadtgebiet Idar-Oberstein bis zur Wasseruhr)

    Zuständigkeit der Stadtwerke: Öffentlicher Raum & Hausanschluss (vor dem Zähler):

    Wenn Wasser auf der Straße austritt, der Druck im Netz abfällt oder der Rohrbruch vor der Hauptabsperreinrichtung deines Hauses liegt, ruf die Störungshotline der Stadtwerke an:

    Bereitschaftsdienst - während der Dienstzeiten:       06781-648000

    Bereitschaftsdienst - außerhalb der Dienstzeiten:     0170-7181398

     

    Akute Gefahr im Verzug:

    Sollte durch die Wassermassen eine akute Gefahr für Menschen oder Gebäude entstehen (z. B. Überflutung von Kellern mit Stromschlaggefahr), wähle sofort den Notruf der Feuerwehr:

    • 112


    Verhaltenshinweise Rohrbruch auf dem Privatgrundstück (nach dem Zähler)

    • Wasser abdrehen: Schließe sofort das Hauptabsperrventil im Keller, um den Schaden zu minimieren.
    • Elektrogeräte: im Nassbereich sichern/abschalten.
    • Notdienst kontaktieren: Rufe einen örtlichen Sanitär-Fachbetrieb oder einen spezialisierten Leckortungs- und Wasserschadenservice in der Region.
  • Störung Abwasser (öffentlicher Kanal ab Grundstücksgrenze)

    Zuständigkeit der Stadtwerke: Öffentlicher Kanal / Hauptkanal:

    Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

    Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

    • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
    • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
    • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.


    Bei Verstopfungen des öffentlichen Kanalanschlusses, Rückstau, Kanal-/Rohrbrüchen, Wasserentsorgungsstörungen des öffentlichen Kanals kontaktieren Sie bitte unsere Störungshotline.

    während der Dienstzeiten:       Kläranlage Zentrale    06781-648420                                                                                                                                 Stadtwerke Zentrale   06781-648000

    Bereitschaftsdienst - außerhalb der Dienstzeiten     +49 (0) 151 – 15 13 17 68

    Beschädigte oder lärmende Kanalabdeckungen melden Sie bitte während unserer Dienstzeiten an die Durchwahl:

    • 06781-648000


    Akute Gefahr im Verzug:

    Sollte durch überflutende Abwassermassen, offene Kanaldeckel eine akute Gefahr für Menschen, Umwelt oder Gebäude entstehen, wähle sofort den Notruf der Feuerwehr:

    • 112


    Verhaltenshinweise bei Verstopfungen innerhalb der Grundstücksgrenze (Eigentümer)

    • Kein weiteres Wasser mehr in Abflüsse, Toiletten oder Waschmaschinen einleiten.
    • Rückstauverschlüsse und ggf. Hebewerke prüfen.
    • Kontaktieren Sie je nach Schadensbild einen Fachbetriebe für Kanalsanierung & Rohrreinigung oder einen örtlichen Sanitär- und Heizungsbetriebe

    Auch wenn wir für Verstopfungen innerhalb der Grundstücksgrenze nicht zuständig sind so stehen wir Ihnen aber innerhalb unserer Geschäftszeiten werktags im Fall von internen Störungen (z.B. Rückstau, grundstücksinterne Kanalstörung etc.) gerne beratend zur Seite.

    Kontaktieren Sie uns unter der Durchwahl:

    • 06781-648000

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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