Bekanntmachung

des Wahlleiters der Stadt Idar-Oberstein zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis

 

I.

Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Idar-Oberstein statt.

II.

1. Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Wahlamt, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein beantragen.

2. Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
b) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Diese Personen können, soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen, ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Wahlamt, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, beantragen.

III.

Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis Freitag, den 08. November 2024, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Wahlamt, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, beantragen.

Antragsvordrucke erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Idar-Oberstein oder auf der Homepage der Stadt Idar-Oberstein (https://www.idar-oberstein.de/) im Bereich Politik und Verwaltung, Stadtverwaltung, unter dem Punkt Wahlen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, Zimmer I 219 und unter Tel.: 06781/64-1113 und 1125.

IV.

Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Idar-Oberstein, 07.09.2024

 Frühauf

Wahlleiter

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