Schlichten statt richten

Zunehmend werden Streitigkeiten ohne vorhergehenden Versuch einer gütlichen Einigung vor die Gerichte gebracht. Dabei gibt es mit dem Schiedsamt eine Stelle, die genau diese außergerichtliche Streitschlichtung durchführt. In der Stadt Idar-Oberstein wird das Ehrenamt der Schiedsperson seit Februar 2009 von Angelika Kötz ausgeübt, seit August 2025 ist Walter Mörtl ihr Stellvertreter. Die Aufgabe der beiden Schiedspersonen ist es, in Zivil- und Strafsachen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Schiedspersonen liegt im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten, sie können aber auch bei bestimmten Straftaten eingeschaltet werden. Bei einigen Rechtsstreitigkeiten ist die Durchführung eines Schiedsverfahrens sogar zwingend vorgesehen, bevor eine Privatklage erhoben werden kann. Das Schiedsamt ist also ein wichtiges Instrument der Rechtspflege, trotzdem ist es vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt. Um das zu ändern, möchten Angelika Kötz und Walter Mörtl die Arbeit der Schiedspersonen einmal der Öffentlichkeit vorstellen.

Schiedsämter sind in Rheinland-Pfalz bei Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen und kreisfreien Städten eingerichtet. In Idar-Oberstein ist das Schiedsamt dem Rechtswesen der Stadtverwaltung angegliedert. Ein Sachbearbeiter unterstützt dessen Arbeit und ist Ansprechpartner, wenn die Schiedspersonen keine Sprechstunde haben. Die Schiedspersonen sind Ehrenbeamte des Landes, sie werden vom Stadtrat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts für fünf Jahre ernannt.

Bei einem Verfahren ist das Schiedsamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Die streitenden Parteien können dort einen Antrag auf Schlichtung stellen. Die Vertretung durch einen Anwalt ist dabei nicht notwendig und eigentlich auch nicht vorgesehen. Zum Sühnetermin werden die Parteien durch die Schiedsperson geladen, die Verhandlung wird von ihr mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung unter den Parteien zu erreichen. Sofern diese nicht zustande kommt oder die andere Streitpartei nicht zu dem anberaumten Schlichtungstermin erscheint, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt. Damit kann der Antragsteller dann das Gericht anrufen.

Die Schiedsperson für die Stadt Idar-Oberstein, Angelika Kötz, übt diese Tätigkeit seit 17 Jahren aus, seit rund neun Monaten ist Walter Mörtl ihr Stellvertreter. „Eigentlich ist vorgesehen, dass es eine Schiedsperson gibt, die die Fälle in der Regel allein bearbeitet und eine Vertretung, die nur dann tätig wird, wenn die Schiedsperson abwesend ist. Wir haben von Anfang an die Fälle gemeinsam als Team bearbeitet und haben damit gute Erfahrungen gemacht“, erklären die beiden. Die frühere Gymnasiallehrerin aus Idar-Oberstein und der aus Bayern stammende ehemalige Bundeswehrsoldat ergänzen sich dabei hervorragend.

Als Voraussetzung für das Amt der Schiedsperson sehen die beiden vor allem die Fähigkeit zuzuhören, – dabei auch zwischen den Zeilen zu lesen – und dann gemeinsam mit den Kontrahenten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Denn im Gegensatz zu einer Klage vor Gericht wird im Schiedsverfahren nicht geurteilt. „Wir versuchen, in einem lockeren Gespräch eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und den streitenden Parteien Lösungswege aufzuzeigen, um den Konflikt gütlich beizulegen.“ Gelingt das, wird die Einigung schriftlich festgehalten. Dabei handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der 30 Jahre lang gültig und sogar gerichtlich vollstreckbar ist. „Aber dazu kommt es nur selten, da sich die Parteien ja freiwillig einigen und ein Interesse an der Einhaltung der Regelung haben.“

Diese Freiwilligkeit und das gemeinsame Erarbeiten einer Lösung ist der große Vorteil des Schiedsverfahrens. „Da es kein Urteil, sondern eine Einigung gibt, gibt es auch keine Gewinner und Verlierer, beide Parteien wahren ihr Gesicht.“ Das ist vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wichtig, die sich teilweise schon über viele Jahre hinziehen. „Meistens sind die Parteien sehr erleichtert, wenn es dann zu einer einvernehmlichen Lösung kommt, denn so eine Streitigkeit ist ja auch eine große Belastung.“ Daher gibt es im Nachhinein auch oft auch Lob für die Arbeit der Schiedspersonen.

Diese ist zwar nicht kostenlos, aber im Vergleich zu einem Klageverfahren doch sehr günstig. „Die Gebühr beträgt 60 Euro pro Fall, egal wie viel Zeit wir darin investiert haben.“ Dazu kommt noch eine Auslagenpauschale für Porto und ähnliches. Von der Gebühr gehen 40 Prozent an die Stadt, die den Raum und die Arbeitsausstattung für das Schiedsamt bereitstellt, der Rest verbleibt beim Schiedsamt. Fällig wird die Gebühr auch nur dann, wenn tatsächlich ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird. Oft reicht aber schon ein Gespräch mit den Schiedspersonen aus, damit sich die Parteien untereinander verständigen.

Man merkt Angelika Kötz und Walter Mörtl an, dass sie das Amt der Schiedsperson gerne ausüben. „Es ist eine interessante Tätigkeit mit einer bunten Themenvielfalt und wir haben einen großen Entscheidungsspielraum“, unterstreichen die beiden. Wichtig ist ihnen auch die Wahrnehmung der regelmäßigen Fortbildungsangebote sowie der Austausch mit Kollegen. So gibt es einen Stammtisch der Schiedspersonen im Kreis Birkenfeld.

  • Die Schiedspersonen haben jeden Dienstag von 17 bis 18 Uhr Sprechstunde, ihr Büro befindet sich in der Georg-Maus-Straße 2, Raum II.019. Während der Sprechstunde sind sie unter Telefon 06781/64-1390 erreichbar, außerdem unter der E-Mail-Adresse schiedsamt@idar-oberstein.de. Außerhalb der Sprechstunde kann man sich unter Telefon 06781/64-1303 an das Rechtswesen der Stadtverwaltung wenden. Hier kann der weitere Kontakt hergestellt werden. Die Schiedspersonen der Stadt und alle Schiedspersonen des gesamten Landkreises Birkenfeld freuen sich über die rege Inanspruchnahme ihrer Angebote.

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