Informationen zur Rattenbekämpfung
Ratten können überall dort auftreten, wo sie ausreichend Nahrung, Wasser und geeignete Unterschlupfmöglichkeiten finden. Auch in Wohngebieten, öffentlichen Grünanlagen und im Bereich der Kanalisation können sie zum Problem werden.
Die Stadt Idar-Oberstein möchte daher gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dazu beitragen, einen Rattenbefall zu vermeiden und vorhandene Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über:
- Anzeichen eines Rattenbefalls
- Vorbeugende Maßnahmen
- Verhalten bei einer Rattensichtung
- Zuständigkeiten und Ansprechpartner
- Downloads
Anzeichen für einen Rattenbefall
- Rattenkot und Urinspuren
- Laufwege und Schmierspuren
- Nagespuren an Materialien
- Erdlöcher und unterirdische Gänge
- Geräusche in Hohlräumen, Kellern oder Dachbereichen
Vorbeugende Maßnahmen
Nahrungsquellen entziehen
- Keine Speise- und Nahrungsmittelreste oder Tiernahrung offen und zugänglich stehen lassen.
- Keine Lebensmittelreste über die Toilette entsorgen oder auf den Komposthaufen werfen. Geschlossene Kompostsysteme verwenden, sachgemäße Nutzung sicherstellen.
- Keine Speisereste im gelben Sack bzw. im zugänglichen Müll entsorgen. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur Abholung für Ratten unzugänglich.
- Müll ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgen, niemals daneben. Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen.
- Vermeidung von Futterresten - Vogel- und Katzenfutter nicht offen liegen lassen! (Restliches Futter nach gezielter Fütterung entfernen)
Nistgelegenheiten und Unterschlupfmöglichkeiten entziehen- Grundstücke und Gebäudeteile (Keller, Hof, Garten, Stallungen, Gartenhäuser etc.) regelmäßig entrümpeln und aufräumen.
- Unterschlupfmöglichkeiten beseitigen z.B. Hecken und Büsche regelmäßig lichten und Bodendecker kurzhalten.
Zugänge zu Gebäuden verhindern- Luken und offene Löcher am Haus abdichten.
- Türen und Tore abdichten.
- Kellerfenster und Lüftungsöffnungen mit engmaschigen Metallgittern versehen.
- In das Abflusssystem Rückstauklappen einbauen und defekte Kanalrohre und andere Hausanschlüsse sofort reparieren.
Verhalten bei einer Rattensichtung
Sie haben eine Ratte gesehen oder Hinweise auf einen Rattenbefall entdeckt? Bitte informieren Sie die zuständigen Stellen möglichst zeitnah. Eine genaue Beschreibung des Fundortes hilft dabei, die Situation einzuschätzen und die zuständige Stelle zu ermitteln.
Geben Sie bei Ihrer Meldung möglichst folgende Informationen an:- Genaue Fundstelle mit Straße und gegebenenfalls Hausnummer.
- Datum und Uhrzeit der Beobachtung
- Anzahl der beobachteten Tiere
- Beschreibung der Situation
- Wenn vorhanden: ein Foto aus sicherer Entfernung
Bitte beachten Sie: Bei einem Befall auf einem privaten Grundstück ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer für die erforderliche Bekämpfung verantwortlich. Dies sollte durch eine professionelle Schädlingsbekämpfung erfolgen.Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Ja nach dem, an welchen Stellen im Stadtgebiet von Idar-Oberstein ein Rattenbefall auftritt, gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten:
Bereich Zuständigkeit Privates Grundstück Grundstückseigentümer/in Mietwohnung Vermieter/in bzw. Eigentümer/in informieren Öffentliche Straßen, Plätze und Grünanlagen Stadtverwaltung Idar-Oberstein Kanalisation Stadtwerke Idar-Oberstein Gewerbe und Gastronomie Betreiber/in bzw. Eigentümer/in, gegebenenfalls Gesundheitsamt Meldungen von Rattensichtungen an die Stadtverwaltung oder Stadtwerke Idar-Oberstein können unter der E-Mail-Adresse meldungen@idar-oberstein.de an das Zentrale Meldungsmanagement oder online über den Schadenmelder RLP erfolgen.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ergreift das Gesundheitsamt des Landkreises Birkenfeld erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen, sofern Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch die Schädlinge Krankheitserreger verbreitet werden. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung kann das Gesundheitsamt Vor-Ort-Begehungen durchführen. Anfallende Kosten für die entsprechenden Maßnahmen und/oder den Schädlingsbekämpfer sind vom Haus- oder Grundstückseigentümer zu tragen.
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