Hundehalter tragen Verantwortung für ihre Tiere

Zur Zeit häufen sich beim städtischen Ordnungsamt Beschwerden über Hundehalter, die ihre Tiere nicht anleinen oder die deren Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Daher weist die Verwaltung Hundebesitzer eindringlich auf die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Idar-Oberstein hin. Diese enthält unter anderem Regelungen zum Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit.

Nach diesen Bestimmungen müssen Hunde beim Führen innerhalb der bebauten Ortslage angeleint werden. Außerhalb der Ortslage dürfen Hunde ohne Leine geführt werden – sie sind aber umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Verboten ist es, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen und sie in anderen öffentlichen Anlagen (wie Grünanlagen, Grillplätzen, Erholungs- und Sportanlagen) frei umherlaufen oder sie in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Weiterhin sind Hundehalter dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich aus öffentlichen Anlagen und von öffentlichen Verkehrsflächen zu entfernen. Beim Ordnungsamt sind jedoch in den letzten Wochen mehrfach Beschwerden von Bürgern über teilweise extreme Verschmutzungen durch Hundekot eingegangen. Davon betroffen sind neben Fußwegen und Grünanlagen auch Spielplätze und Freizeiteinrichtungen.

Der Verwaltung ist bewusst, dass sich viele Hundehalter ordnungsgemäß verhalten, ihre Tiere angeleint ausführen und dabei Hundekotbeutel mitnehmen, um die „Tretminen“ umgehend zu entsorgen. Aber es gibt natürlich auch diejenigen, die sich nicht an die einschlägigen Bestimmungen halten. Und das kann durchaus teuer werden. Denn beide Verstöße gegen die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Daher appelliert die Verwaltung an die Hundebesitzer, sich ordnungsgemäß zu verhalten, um unnötige Konfrontationen zu vermeiden. 

  • Ein „Merkblatt für die Hundehaltung“, das Tipps und Verhaltensregeln für Hundehalter enthält, ist auf der städtischen Internetseite www.idar-oberstein.de hinterlegt.

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