Verkehrsfreigabe der Tiefensteiner Straße

Die Bundesstraße war im vergangenen und in diesem Jahr wegen grundlegender Sanierungsarbeiten über mehrere Monate gesperrt, was eine großräumige Umleitung des Durchgangsverkehrs über die Ortsgemeinden Veitsrodt und Vollmersbach notwendig machte. Diese kann nunmehr pünktlich vor Beginn des Veitsrodter Prämienmarktes aufgehoben werden.

Am 5. März 2025 begannen die Arbeiten an der Tiefensteiner Straße zwischen der Weiherschleife und der Seniorenwohnanlage Grimm. Auf dem rund 440 Meter langen Abschnitt wurden die Straße und die Gehwege ausgebaut und die Straßenbeleuchtung sowie die Versorgungsanlagen für Wasser, Kanal, Gas, Strom und Telekommunikation erneuert oder saniert. Außerdem erfolgte im Zuge der Ausbaumaßnahme auch die Sanierung des Brückenbauwerks auf Höhe des „Weiherschlösschens“. Nachdem die Arbeiten für die Winterpause ab dem 15. Dezember 2025 unterbrochen wurden und der Verkehr vorübergehend wieder fließen konnte, wurde die Maßnahme ab dem 18. Februar 2026 fortgesetzt und kann nunmehr planmäßig beendet werden.

Neue Verkehrsregelung in der Tiefensteiner Straße

Mit der Freigabe des Durchgangsverkehrs in der Tiefensteiner Straße tritt dort eine Änderung der Verkehrsführung in Kraft. Wie vom Stadtrat beschlossen, wird auf der in Richtung Kirschweiler führenden Straßenseite im Bereich zwischen der Weiherschleife und der Einmündung Bachweg ein Fahrradschutzstreifen markiert. Die Markierung erfolgt zunächst im Ausbaubereich zwischen Weiherschleife und Seniorenwohnanlage Grimm. Die weitere Markierung des Schutzstreifens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Dann wird auch die Beschilderung entsprechend angepasst.

Auf dem Schutzstreifen haben Radfahrer Vorrang. Er darf von anderen Fahrzeugen nur ausnahmsweise befahren werden, etwa um Lkw oder Bussen im Gegenverkehr auszuweichen. Dabei darf der Radverkehr jedoch weder gefährdet noch behindert werden. Außerdem gilt auf dem Schutzstreifen ein absolutes Park- und Halteverbot.

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