Die Anlieger in dem betreffenden Abschnitt werden gebeten, ihre Fahrzeuge ab dem 19. Juli 2026 nicht mehr auf der Fahrbahn zu parken, damit die Markierungsarbeiten ohne Behinderungen durchgeführt werden können.
Die Anlage des Fahrradschutzstreifens ist eine Maßnahme im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzeptes für Idar-Oberstein. Nach dem Abschluss des ersten Sanierungsabschnitts der Tiefensteiner Straße wurde bereits der Schutzstreifen im Ausbaubereich von der Weiherschleife bis zum Seniorenwohnheim Grimm markiert. Nunmehr erfolgt die Weiterführung der Markierung, der Schutzstreifen wird gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen mit einer Breite von 1,50 Metern angelegt.
Auswirkungen auf Straßenverkehr und Parken
Auf dem Schutzstreifen haben Radfahrer Vorrang. Er darf von anderen Fahrzeugen nur ausnahmsweise befahren werden, etwa um Lkw oder Bussen im Gegenverkehr auszuweichen. Dabei darf der Radverkehr jedoch weder gefährdet noch behindert werden.
Außerdem gilt auf dem Schutzstreifen ein absolutes Park- und Halteverbot, daher entfällt künftig das Längsparken auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung Kirschweiler zwischen der Weiherschleife und der Einmündung Bachweg. Um die notwendige Fahrbahnbreite sicherzustellen, sind auch auf der Gegenfahrbahn in Fahrtrichtung Idar Änderungen notwendig. Hier wird im Bereich zwischen der oberen Einmündung Alte Poststraße (gegenüber Einmündung Bachweg) und der Weiherschleife das Gehwegparken aufgehoben und ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet. Die Verkehrsbeschilderung wird im Zuge der Markierungsarbeiten entsprechend angepasst.
Die Stadtverwaltung bittet die Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese Maßnahmen.
