Im November und Dezember die Feiertagsruhe beachten

Öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, sind verboten an Allerheiligen (1. November) von 13 bis 20 Uhr, am Volkstrauertag (17. November 2024) und am Totensonntag (24. November 2024) jeweils ab 4 Uhr sowie vom 24. Dezember um 13 Uhr bis einschließlich 26. Dezember. 

Öffentliche sportliche oder turnerische Veranstaltungen sind verboten am Volkstrauertag und am Totensonntag bis 13 Uhr sowie vom 24. Dezember um 13 Uhr bis 25. Dezember um 13 Uhr.

Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten an Allerheiligen, am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils ab 4 Uhr und vom 24. Dezember um 13 Uhr bis zum 25. Dezember um 16 Uhr.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Landesfeiertagsgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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