Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde und Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I im Fahrzeug mitführen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) gilt als Nachweis, dass Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, und ist wichtig zum Beispiel:

    • beim Verkauf
    • beim An-, Um- und Abmelden
    • bei der Finanzierung. Dabei behält das Kreditinstitut die Zulassungsbescheinigung Teil II gegebenenfalls als Sicherheit ein.

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei:

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, müssen Sie im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben.

    Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen das Dokument persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie nach Ablauf einer Frist, die Ihnen mitgeteilt wird.

    Trotz Verlusts der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.

  • Verfahrensablauf

    • Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
    • Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
    • Das KBA veröffentlicht den Verlust der abhandengekommenen Zulassungsbescheinigung Teil II im 14-tägig erscheinenden Verkehrsblatt.
    • Erst nach Ablauf von 2 Wochen darf die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen.
    • Im Anschluss können Sie das neue Zulassungsdokument abholen. Dabei müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.
    • Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich unleserlich sein, können Sie diese ohne eidesstattliche Erklärung sofort bei ihrer zuständigen Zulassungsbehörde austauschen lassen.
    • Finden Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.
  • Zuständige Stelle

    Zuständig sind die Zulassungsbehörden der Kreisverwaltungen beziehungsweise der Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit eidesstattlicher Erklärung
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • bei Unleserlichkeit: aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil II  
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person:
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass von Ihnen in Kopie
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente, gegebenenfalls Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

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