Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein

    Wer muss reinigen?
    In ihrer Satzung vom 11.04.1988 in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadt Idar-Oberstein die Zuständigkeit für die Straßenreinigung auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke übertragen.

    Was ist zu reinigen?
    Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Gehwege und der Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte.

    Gibt es Ausnahmen von der Reinigungspflicht?
    Die Straßenreinigungssatzung legt 3 Reinigungsklassen fest, in die verschiedene Straßen mit unterschiedlichem Verkehrsaufkommen eingruppiert sind. Für diese Straßen übernimmt die Stadt die Reinigung für die Fahrbahn und befreit die Grundstückseigentümer von Ihrer Reinigungspflicht. Die Reinigung der Gehwege obliegt jedoch weiterhin den Eigentümern mit Ausnahme der Fußgängerzonen Oberstein und Idar, hier reinigt die Stadt allein. Hierfür erhebt die Stadt eine Gebühr.

    Wie errechnet sich die Straßenreinigungsgebühr?
    Die Höhe der Gebühr richtet sich zum Einen nach der Reinigungsklasse in die die Straße eingruppiert ist, d. h. wöchentlich einmalige, zweimalige oder tägliche Reinigung. Zum anderen nach der Frontmeterlänge des Grundstücks. Der Stadtrat legt die Gebührensätze für die Reinigung in der Haushaltssatzung fest.

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  • Allgemein

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