Bauantrag

  • Leistungsbeschreibung

    Der Bauantrag ist im Regelfall schriftlich in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, den Architekten oder im Buchhandel. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Vordrucke aus dem Internet herunterzuladen. Die amtlichen Vordrucke finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen unter folgendem Link:

    https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_und_Bautechnik/Vordrucke/Antrag_auf_Baugenehmigung_Stand_26.08.2019.pdf

    Für Werbeanlagen, Markisen, die Grundstücksentwässerung und hinsichtlich des Baulastenverzeichnisses stehen Ihnen städtische Vordrucke zur Verfügung.

    Die bauaufsichtlichen Verfahren werden unterschieden in das Freistellungsverfahren, das vereinfachte Genehmigungsverfahren und das normale Genehmigungsverfahren. Wegen der Komplexität der Verfahren verzichten wir an dieser Stelle auf eine nähere Ausführung. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfalle oder bei Rückfragen an die Mitarbeiter/innen der Bauaufsicht. Beratungen bis zu 15 Minuten Zeitdauer und einfache Auskünfte sind gebührenfrei.

    In diesem Zusammenhang möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass mit den Bauarbeiten bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben u.a. erst begonnen werden darf, wenn die Baugenehmigung zugestellt wurde. Im Freistellungsverfahren darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen begonnen werden, es sei denn die Gemeinde teilt der Bauherrin oder dem Bauherrn vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass mit den Bauarbeiten begonnen werden darf. Sofern die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, ist die Durchführung des Bauvorhabens im Freistellungsverfahren nicht möglich. Spätestens bei Baubeginn müssen der Bauaufsichtsbehörde der Nachweis der Standsicherheit und, soweit erforderlich, der Schallschutznachweis sowie der Energie- bzw. Wärmebedarfsausweis vorliegen.

  • Anträge / Formulare

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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  • Tastaturnavigation

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  • Kontrastmodus

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  • Farben umkehren

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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