Bauantrag
Leistungsbeschreibung
Der Bauantrag ist im Regelfall schriftlich in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, den Architekten oder im Buchhandel. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Vordrucke aus dem Internet herunterzuladen. Die amtlichen Vordrucke finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen unter folgendem Link:
https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_und_Bautechnik/Vordrucke/Antrag_auf_Baugenehmigung_Stand_26.08.2019.pdf
Für Werbeanlagen, Markisen, die Grundstücksentwässerung und hinsichtlich des Baulastenverzeichnisses stehen Ihnen städtische Vordrucke zur Verfügung.
Die bauaufsichtlichen Verfahren werden unterschieden in das Freistellungsverfahren, das vereinfachte Genehmigungsverfahren und das normale Genehmigungsverfahren. Wegen der Komplexität der Verfahren verzichten wir an dieser Stelle auf eine nähere Ausführung. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfalle oder bei Rückfragen an die Mitarbeiter/innen der Bauaufsicht. Beratungen bis zu 15 Minuten Zeitdauer und einfache Auskünfte sind gebührenfrei.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass mit den Bauarbeiten bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben u.a. erst begonnen werden darf, wenn die Baugenehmigung zugestellt wurde. Im Freistellungsverfahren darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen begonnen werden, es sei denn die Gemeinde teilt der Bauherrin oder dem Bauherrn vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass mit den Bauarbeiten begonnen werden darf. Sofern die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, ist die Durchführung des Bauvorhabens im Freistellungsverfahren nicht möglich. Spätestens bei Baubeginn müssen der Bauaufsichtsbehörde der Nachweis der Standsicherheit und, soweit erforderlich, der Schallschutznachweis sowie der Energie- bzw. Wärmebedarfsausweis vorliegen.Anträge / Formulare