Teilnahme- und Durchführungsbedingungen für Gewinnspiele

 (Fassung vom 01.12.2021)

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Gewinnspiele, die von der Stadt Idar-Oberstein auf Facebook/Instagram veranstaltet werden*

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig (m/w/d) verstanden werden soll.

  • 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

    (1) Für die Vertragsbeziehung zwischen der Stadt Idar-Oberstein und dem Teilnehmer im Zusammenhang mit Facebook/Instagram-Gewinnspielen - nachfolgend Gewinnspiel genannt - gelten ausschließlich die nachfolgenden Durchführungs- und Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Teilnahme gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
    (2) Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Teilnahme nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Teilnahme in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • 2. Verantwortlicher Gewinnspielveranstalter

    (1) Für das Gewinnspiel ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.
    Stadt Idar-Oberstein
    Georg-Maus-Straße 1
    55743 Idar-Oberstein

    Vertretungsberechtigter:
    Oberbürgermeister Frank Frühauf

    (2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zum Unternehmen Meta Platforms, Inc. (Facebook Ireland Ltd., Google LLC -Instagram) und wird auch in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram (Meta Platforms, Inc.) gesponsert, unterstützt oder organisiert. Aus der Teilnahme begründen sich keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook/Instagram bzw. Meta Platforms, Inc. Sämtliche Informationen zum Gewinnspiel werden ausschließlich von der Social Media-Redaktion der Stadtverwaltung Idar- Oberstein bereitgestellt.
    Wir bitten darum, Fragen, Kommentare oder Beschwerden nicht an das soziale Medium, sondern direkt an die für Social Media verantwortliche Pressestelle der Stadtverwaltung Idar-Oberstein unter pressestelle@idar-oberstein.de zu senden.
    Für das Gewinnspiel auf den städtischen Social Media-Seiten (Instagram/Facebook: Stadt Idar- Oberstein) gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.

  • 3. Teilnahmeberechtigung

    (1) Teilnahmeberechtigt an den Gewinnspielen der Stadt Idar-Oberstein sind ausschließlich natürliche und voll geschäftsfähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    (2) Mitarbeiter der Stadtverwaltung Idar-Oberstein sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
    (3) Die Teilnahme ist nur über die höchstpersönliche Social Media-Anmeldung (den eigenen Instagram- /Facebook-Account) möglich. Erlangt der Veranstalter Kenntnis von technischen Manipulationen oder eines anderen Verstoßes gegen diese Durchführungs- und Teilnahmebedingungen, wird er den Teilnehmer vom Gewinnspiel ausschließen. Als technische Manipulation gilt u.a. die mehrfache Anmeldung einer Person, die Teilnahme über einen Gewinnspielservice oder ähnliche automatisierte Sammelteilnahme-Dienste. In diesen Fällen kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und ein Ersatzgewinner ausgelost werden.

  • 4. Teilnahmebedingungen

    (1) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese allgemeinen Durchführungs- und Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
    (2) Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Über die konkreten (weiteren) Voraussetzungen der Teilnahme wird der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels informiert.
    (3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Mitteilung der zur Teilnahme an dem Gewinnspiel erforderlichen Daten vollständige, verständliche und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Eine Mehrfachteilnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt sich zudem einverstanden, per direkter Nachricht über den entsprechenden Social Media-Kanal über seinen Gewinn benachrichtigt zu werden.

  • 5. Datenschutz

    (1) Für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels werden persönliche Daten (Name, Nutzername) benötigt. Aus diesem Grund werden für die Dauer des Gewinnspiels Daten erhoben, gespeichert und genutzt. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht (einen Monat nach Ablauf).
    (2) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären die Teilnehmer ausdrücklich ihr Einverständnis zur Übermittlung und Verwendung ihrer o.g. personenbezogenen Daten für die Durchführung und die Abwicklung des Gewinnspiels benötigt werden.
    (3) Die Daten, die zur Gewinnermittlung benötigt werden (notwendigen personenbezogenen Daten), werden von der Stadt Idar-Oberstein für den befristeten Zeitraum des Gewinnspiels genutzt.
    (4) Die o.g. Daten werden von der Stadt Idar-Oberstein nicht mit dem Social Media-Account des Teilnehmers verknüpft.
    (5) Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
    (6) Der Gewinner ist mit der Veröffentlichung seines Namens und/oder Nutzernamens einverstanden. Im Falle eines Gewinns ist die Stadt Idar-Oberstein als Veranstalter auch berechtigt, das Social Media- Profilbild sowie den Namen des Gewinners zu veröffentlichen.
    (7) Mit der Teilnahme an den Gewinnspielen erklärt sich jeder Teilnehmer auch mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

  • 6. Verlauf des Gewinnspiels

    Beginn und Ende des Gewinnspiels:
    Der Beginn des Gewinnspiels ist der jeweils genannte Veröffentlichungszeitpunkt auf der jeweiligen Plattform. Die entsprechende Annahmefrist ist gleichbedeutend für das Ende des Gewinnspiels und wird ebenfalls bei jedem Gewinnspiel separat angegeben. Die Preise werden nach Beendigung des Gewinnspiels in der Stadtverwaltung ausgelost.
    Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist die elektronisch protokollierte Teilnahme, die je nach Art des Gewinnspiels dem jeweiligen Social Media-Beitrag zu entnehmen ist.
    Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.

  • 7. Abbruch eines Gewinnspiels

    Die Stadt Idar-Oberstein behält sich vor, ein Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann.
    Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Stadt Idar-Oberstein berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

  • 8. Gewinnermittlung

    Die jeweilige Gewinnermittlungsart ist dem entsprechenden Social Media-Post zu entnehmen. Für Gewinnspiele der Stadt Idar-Oberstein gibt es drei Arten der Gewinnermittlung:
    (1) Zufall (Los): Gewinnermittlung durch Teilnahme
    Ist die Einstellung eigenen Contents zum Zwecke der Teilnahme nicht erforderlich, sondern besteht die Teilnahmehandlung lediglich darin, dass z.B. ein Beitrag zu „Liken“ oder eine Frage beantwortet werden soll, entscheidet das Zufallsprinzip.
    (2) Anzahl der Likes unter einem entsprechenden Posting
    Die Ermittlung des Gewinners erfolgt im Falle der Teilnahme durch das Hochladen eines Fotos/Bildes oder der Einstellung eines Textes durch das Foto mit den meisten “Likes” (Abstimmung unter den Nutzern).
    (3) Jury Entscheidung
    Bei der Jury Entscheidung ermittelt eine Jury (bestehend aus den Mitarbeitern der Social Media- Redaktion der Stadtverwaltung Idar-Oberstein) unter allen hochgeladenen Bildern/Fotos oder eingestellten Texten etc. den Gewinner.
    (4) Community Entscheidung
    Die Stadt Idar-Oberstein führt dazu Abstimmungen unter den Social Media-Nutzern zur Ermittlung eines Gewinnerbeitrags, z.B. “Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt.”, durch.

  • 9. Erörterung zu Foto- bzw. Kreativwettbewerbe-Gewinnspiele

    Um an derartigen Gewinnspielen teilzunehmen, ist es erforderlich, dass der Teilnehmer zuvor ein Foto/Bild oder einen Text über eine städtische Social Media-Seite postet. Für derartige Postings gelten zusätzliche Bedingungen, wie folgt:
    (1) Das hochgeladene Foto/Bild bzw. der eingestellte Textbeitrag darf keine Rechte Dritter verletzen. Es darf sich daher nur um Fotos/Bilder oder Texte handeln, die der Teilnehmer eigens aufgenommen bzw. erstellt hat. Insbesondere Fotos dürfen nicht Personen abbilden, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind, noch Werke Dritter (Architektur, Kunst, Marken etc.) abbilden, falls dahingehend Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte bestehen und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht.
    (2) Hochgeladene Fotos/Bilder oder eingestellte Texte (z.B. Gedichte) dürfen zudem keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte haben (z.B. keine pornographischen, sexistischen, volksverhetzenden, rassistischen oder menschenverachtenden Inhalte) oder in sonstiger Weise gegen die in unserer Netiquette formulierten Nutzungsbedingungen verstoßen.
    (3) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer eigens für etwaige Rechtsverstöße einzustehen. Der Teilnehmer stellt die Stadt Idar-Oberstein insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
    (4) Mit dem Posten des Fotos/Bildes erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Foto/Bild auf den städtischen Social Media-Seiten unter Benennung des Teilnehmer-Namens (bzw. des Nutzernamens) veröffentlicht wird. Das Foto wird vom Veranstalter nur im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verwendet.
    (5) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass gepostete Fotos/Bilder bzw. eingestellte Texte auch über die Website der Stadt Idar-Oberstein verlinkt sowie von Dritten in sozialen Medien diskutiert und verlinkt werden dürfen.
    (6) Für die Nutzung des Fotos durch eine städtische Social Media-Seite überträgt der Teilnehmer unentgeltlich das Recht, das Foto/Bild zeitlich und räumlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in elektronische Datenbanken (Facebook, Instagram, Google-Bildersuche und alle mit diesen Medien verbundene Dienste), elektronische Datennetze, Telefondienste, etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler oder anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zugänglich zu machen, dass diese die Bilder auf jeweils individuellen Abruf kurzfristig mittels eines Fernsehers, Computers, Smartphones einschließlich sämtlicher Übertragungswege (Kabel, Funk, Mikrowelle, Satellit) und sämtlicher Verfahren (GSM, UMTS, etc.) sowie einschließlich sämtlicher Protokolle (z.B. TCP/IP, http, WAP, HTML, XML, etc.) empfangen können.
    (7) Die Stadt Idar-Oberstein behält sich das Recht vor, Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird

  • 10. Berichterstattung/Promotion/Bildrechte

    (1) Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Rahmen der Berichterstattung über das Gewinnspiel von der Stadt Idar-Oberstein veröffentlicht wird.
    (2) Soweit der Gewinner nicht ausdrücklich widerspricht, ist er mit Teilnahme am Gewinnspiel damit einverstanden, dass etwaige Fotografien von ihm bei der Gewinnübergabe und ggfs. bei der Durchführung einer gewonnenen Reise, die durch die Stadt Idar-Oberstein bzw. durch von dieser beauftragte Dritten gefertigt werden, ebenfalls zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt im Rahmen seriöser Berichterstattung veröffentlicht werden.

  • 11. Gewinn

    (1) Der Preis wird entweder im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben oder die Teilnehmer werden direkt benachrichtigt.
    (2) Jeder Teilnehmer kann maximal nur einen Gewinn ziehen.
    (3) Ein in der Gewinnspiel-Beschreibung gegebenenfalls bildlich dargestellter Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen, insbesondere in Modell und Farbe u. Ä. sind möglich. Die Stadt Idar-Oberstein und/oder der Preissponsor können nötigenfalls einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
    (4) Die Auszahlung des Gewinnwertes in Geld oder der Umtausch eines Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
    (5) Der Gewinner hat die Annahme des ausgelobten Gewinns binnen einer Frist, die in der Gewinnbenachrichtigung angegeben wird, nachweislich zu bestätigen. Die Gewinne sind ausschließlich bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein nach vorheriger Absprache und unter Beachtung der Öffnungs- /Besuchszeiten durch den Teilnehmer persönlich abzuholen (kein Versand). Der Teilnehmer trägt die u.U. dafür notwendigen Zusatzkosten (bspw. An- und Abreise) selbst.
    (6) Zur Abholung des Gewinns ist der Teilnehmer dazu verpflichtet, seinen Personalausweis zur Identitätsbestätigung vorzuzeigen.
    (7) Falls nicht anders geregelt, verfällt der Gewinnanspruch nach Ablauf von vier Wochen nach Gewinnauslosung, wenn der Gewinner unter den von ihm angegebenen Kontaktdaten nicht erreichbar ist, oder wenn sich dieser nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Gewinns bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein meldet.

  • 12. Gewährleistung/Schadensersatz

    (1) Soweit Gewinne von einem Kooperationspartner/Preissponsor gestiftet werden, haftet die Stadt Idar-Oberstein nicht für etwaige Sach- und/oder Rechtsmängel an dem Gewinn. Etwaige Ansprüche des Gewinners bestehen in diesem Fall allein gegen den Kooperationspartner / Preissponsor.
    (2) Darüber hinaus ist eine Haftung der Stadt Idar-Oberstein begrenzt auf Schäden, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch zu Gunsten der Angestellten und Erfüllungsgehilfen der Stadt Idar-Oberstein. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit der Teilnehmer oder bei Verletzung von Kardinalspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

  • 13. Schlussbestimmungen

    (1) Der Rechtsweg ist (bspw. für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung) ausgeschlossen.
    (2) Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    (3) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.  Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.
    (4) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen von der Stadt Idar-Oberstein jederzeit ohne Vorankündigung   und Angabe von Gründen einseitig geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    (5) Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Teilnahme zwischen Teilnehmer und Veranstalter der Sitz des Veranstalters. Das Recht des Veranstalters, ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

  • Impressum und Kontakt

    Keine Mitarbeitende gefunden.

 

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