Gute Nachrichten für Idar: Kernbereich wird in Städtebauförderprogramm aufgenommen

Gute Nachrichten für Idar: Der Kernbereich Idar wird ab dem Programmjahr 2026 in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ aufgenommen. Das hat das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur Rheinland-Pfalz der Stadt Idar-Oberstein jetzt mitgeteilt. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die städtebauliche Entwicklung des Kernbereichs mit Unterstützung von Bund und Land gezielt voranzubringen.

Für das Programmjahr 2026 sind zunächst 100.000 Euro an Fördermitteln reserviert. Die Förderung erfolgt mit einem Fördersatz von 90 Prozent. Die Mittel sollen insbesondere dazu dienen, die notwendigen Vorbereitungen für die geplante städtebauliche Gesamtmaßnahme auf den Weg zu bringen. Die Gesamtmaßnahme ist auf eine Laufzeit von maximal zwölf Jahren ausgelegt. Eine Förderung ist damit grundsätzlich bis einschließlich 2037 vorgesehen.

Bestandsaufnahme als Grundlage für die weitere Entwicklung

Bevor konkrete Maßnahmen umfassend geplant und umgesetzt werden können, soll zunächst untersucht werden, wo im Kernbereich Idar städtebaulicher Handlungsbedarf besteht und welche Entwicklungsmöglichkeiten sich bieten. Dafür sind vorbereitende Untersuchungen nach § 141 des Baugesetzbuches (BauGB) erforderlich. Ein externes Fachbüro soll den Bereich umfassend untersuchen. Dabei werden unter anderem der bauliche Zustand der Gebäude, städtebauliche Missstände und die Nutzungsstrukturen erfasst und bewertet. Auf dieser Grundlage soll das bestehende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) überprüft und fortgeschrieben werden. Das aktualisierte Konzept soll die künftigen Entwicklungsziele konkretisieren, geeignete Maßnahmen benennen und diese nach ihrer Priorität ordnen. Ergänzend wird eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt. Sie bildet die Grundlage für die weitere Planung und die Abstimmung mit den Fördermittelgebern.

Bürgerinnen und Bürger können sich einbringen

Für die Entwicklung des Kernbereichs Idar ist die Beteiligung der Menschen vor Ort von zentraler Bedeutung. Deshalb sind öffentliche Beteiligungsformate, Befragungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern sowie Gespräche mit Betroffenen und weiteren lokalen Akteuren vorgesehen. Auch die Perspektiven junger Menschen sollen ausdrücklich berücksichtigt werden. Hierzu ist eine Einbindung des Jugendtreffs am Markt (JAM) geplant. Die Ergebnisse der Beteiligung sollen in die Fortschreibung des Entwicklungskonzepts einfließen. Bei der künftigen Entwicklung des Kernbereichs spielen auch Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel eine wichtige Rolle. Das Land macht entsprechende Maßnahmen zur Voraussetzung für die Städtebauförderung. Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Begrünung, die energetische Modernisierung von Gebäuden, eine bessere Rückhaltung von Regenwasser sowie Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr. Diese Aspekte müssen verbindlich im fortgeschriebenen Entwicklungskonzept und in der Kosten- und Finanzierungsübersicht berücksichtigt werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Stadtrat hatte bereits am 29. April 2026 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen, die vorläufige Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und die Bewerbung um Städtebaufördermittel beschlossen. Nun soll die Verwaltung die erforderlichen Planungsleistungen ausschreiben und nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Ein wichtiger nächster Meilenstein ist die Vorlage eines Entwurfs des fortgeschriebenen ISEK einschließlich der Kosten- und Finanzierungsübersicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Dafür gilt eine Frist von zwölf Monaten. Anschließend werden die Ergebnisse mit der Bewilligungsbehörde und der ADD abgestimmt. Erst auf Grundlage der Untersuchungen und der Fortschreibung des Entwicklungskonzepts wird festgelegt, wie das künftige Förder- und Sanierungsgebiet endgültig abgegrenzt werden soll. Darüber entscheidet der Stadtrat in einem gesonderten Beschluss.

Auch private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig von der Städtebauförderung profitieren können. So sind finanzielle Zuschüsse für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden vorgesehen. Voraussetzung hierfür sind zunächst der Abschluss der vorbereitenden Planungen, die Festlegung des Fördergebiets sowie die Schaffung der entsprechenden Förderbedingungen. Ab wann Zuschuss beantragt werden können, steht daher noch nicht fest. Die Stadt wird zu gegebener Zeit über die Fördermöglichkeiten informieren. Wichtig ist, dass geplante Maßnahmen vor Baubeginn mit der Stadt abgestimmt werden, da eine nachträgliche Förderung grundsätzlich nicht möglich ist.

Mit der Aufnahme in das Förderprogramm ist ein wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung des Kernbereichs Idar getan. Die nun anstehenden Untersuchungen und die Beteiligung der Menschen vor Ort sollen klären, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie sich das Gebiet langfristig als attraktiver Ort zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Begegnen weiterentwickeln lässt.

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