Öffentliche Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der zurzeit geltenden Fassung und des Stadtratsbeschlusses vom 26.08.2026 werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Nr.

Bezeichnung der Straße

Flurstück, verlaufend
von/bis (bei Teilstrecken)

Etwaige

Widmungs-beschrän-kungen

Länge
Meter

Klassifi-zierung
Gemeinde-straße

1.

Auf
Wilbertsstich

Gemarkung Nahbollenbach,
Flur 6;
Flurstück 142/2,
Flurstück 142/4,
Flurstück 302/2,
Flurstück 258/2 (eine grün markierte Teilfläche in Höhe von 1.414,66 m²)*

 

220 m

G

zu 1.) *Gemarkung Nahbollenbach, Flur 6, 258/2 Teilfläche von 1.414,66 m²

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein erhoben werden.

Idar-Oberstein, 27.08.2026

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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    2. Farben umkehren

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    Alt
    I
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    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
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