Öffentliche Bekanntmachung
Widmungsverfügung
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der zurzeit geltenden Fassung und des Stadtratsbeschlusses vom 26.08.2026 werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Nr. | Bezeichnung der Straße | Flurstück, verlaufend | Etwaige Widmungs-beschrän-kungen | Länge | Klassifi-zierung |
1. | Auf | Gemarkung Nahbollenbach, |
| 220 m | G |
zu 1.) *Gemarkung Nahbollenbach, Flur 6, 258/2 Teilfläche von 1.414,66 m²

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein erhoben werden.
Idar-Oberstein, 27.08.2026
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Frühauf
Oberbürgermeister