Öffentliche Bekanntmachung
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Idar-Oberstein für das Jahr 2026
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Idar-Oberstein nebst Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2026 liegt gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, Zimmer U 161, ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag 8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00, Freitag 8.30 – 12.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zu dem Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können von den Einwohnern der Stadt Idar-Oberstein unter Nennung von Namen und Anschrift vom 11.08.2026 bis einschließlich 25.08.2026 bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Kämmerei, Anschrift wie vor, eingereicht werden.
Die Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und seiner Anlagen ist in der Stadtratssitzung am 26.08.2026 vorgesehen.
Die vorgenannten Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt unter https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen einsehbar.
Idar-Oberstein, den 10.08.2026
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Frühauf
Oberbürgermeister