Schüler sitzen im Klassenraum und blicken zur Tafel.

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

  • Allgemeines zum GaFöG

    Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)  hat der Bundesgesetzgeber im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grund- und Förderschulkinder geschaffen. Die Einführung dieses Anspruchs erfolgt schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 und beginnt zunächst mit den Kindern der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Schuljahren wird der Rechtsanspruch jeweils auf die nächste Klassenstufe ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder im Grundschulalter gilt. Der Rechtsanspruch umfasst eine ganztägige Betreuung von montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich, wobei die Schulzeit auf diesen Betreuungsumfang angerechnet wird. Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeiten.

    Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll die Betreuungslücke (besonders am Freitagnachmittag und in den Ferien) geschlossen werden, die für viele Familien mit dem Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule entsteht. Es ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem tragen Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter dazu bei, dass Kinder unabhängig von ihrer sozialen oder familiären Situation gleiche Bildungschancen erhalten.

    Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Ganztagsangebots besteht nicht. Es liegt im Ermessen der Familien, ob sie das Angebot nutzen und in welchem zeitlichen Umfang sie dieses in Anspruch nehmen möchten.

    Im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung stellt der Bund den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro für den qualitativen und quantitativen investiven Ausbau von Ganztagsangeboten zur Verfügung. Die Finanzhilfen setzen sich aus den sogenannten Beschleunigungsmitteln in Höhe von 750 Millionen Euro sowie den Basismitteln in Höhe von 2,75 Milliarden Euro zusammen. Für die Stadt Idar-Oberstein stehen insgesamt ca. 1,7 Millionen Euro der Basismittel zur Verfügung. Mit diesen Mittel werden die Schulen für das Ganztagsförderungsgesetz modernisiert (siehe Zeitungsartikel 2024).

    Weitergehende Informationen gibt es auf der Seite GaFöG-FAQs des Landes Rheinland-Pfalz oder bei Frau Oberländer unter den nebenstehenden Kontaktdaten.

  • Betreuung in den Ferien

    Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gilt nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in den Ferienzeiten. Ab den Herbstferien 2026 haben alle Kinder, die die erste Klasse besuchen einen Anspruch auf ein Betreuungsangebot während der Ferienzeit. Für die Schulferien können die Länder eine Schließzeit von bis zu vier Wochen festlegen (siehe Kalender 2026/ 2027). Die Ferienangebote der SV Idar-Oberstein werden in Zusammenarbeit mit anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Vereine und weiteren Akteuren durchgeführt.

    Die Anmeldung für die Angebote in den Herbstferien 2026 ist für die 1. Klässler ab dem 10. August bis einschließlich 26. August 2026 über das Online-Portal https://idar-oberstein.ferienprogramm-online.de  möglich. Nur bei Einhaltung der Anmeldefrist bis zum 26.08.2026 besteht ein Anspruch auf einen Platz. Nach Abschluss der Anmeldephase der 1. Klassen werden einzelne Angebote bei freien Kapazitäten für weitere Klassenstufen geöffnet.

  • Betreuung am Freitagnachmittag

    Um dem Rechtsanspruch von 8 Stunden täglich gerecht zu werden, werden Betreuungsangebote am Freitagnachmittag in Form der Betreuenden Grundschule eingerichtet. Das Betreuungsangebot ist eine Veranstaltung im Sinne des Ganztagsförderungsgesetzes, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Idar-Oberstein) ist der Ansprechpartner und organisiert den Einsatz der Betreuungskräfte. Bei den Downloads gibt es weitere Informationen (Betreuungsordnung, FAQ, An-, Um-, Abmeldeformular, SEPA-Lastschriftmandat, Telefonnummern der Betreuungskräfte).

    Im Schuljahr 2026/ 2027 wurde die Betreuende Grundschule an zwei Grundschulen in Idar-Oberstein (Algenrodt und Oberstein) eingerichtet. Die Anmeldung für das Schuljahr 2026/ 2027 war bis 17.04.2026 möglich. Nur für Zugezogene ist eine Anmeldung (siehe BGS-Anmeldeformular) während des Schuljahrs noch möglich.

  • Personal - Wir suchen Dich!

    Werbeplakat für Betreuungskräfte

    Es werden immer wieder engagierte Menschen gesucht, die Kinder in der Ferienbetreuung oder am Freitagnachmittag begleiten und unterstützen. Das Aufgabenfeld beinhaltet unter anderem die Betreuung der Kinder, die Begleitung beim Essen, sowie die Durchführung spielerischer, kreativer und/ oder sportlicher Angebote. Eine pädagogische Ausbildung ist dafür nicht erforderlich.

    Bei Interesse melden Sie sich gerne:

    • Personalamt: 
    Keine Mitarbeitende gefunden.
    • Jugendamt:
    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Infos / Downloads

    In der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 27.10.2026 wird das Konzept „Umsetzung des Rechtsanspruchs nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Idar-Oberstein“ vorgestellt. Sofern das Konzept beschlossen wird, steht es anschließend hier im Downloadbereich zur Verfügung. Es ist als dynamisches Konzept angelegt und soll fortlaufend weiterentwickelt sowie an neue Anforderungen angepasst werden. Zudem sind alle wichtigen Informationen bzgl. des Ganztagsförderungsgesetzes hier zu finden.


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