Beihilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Ab dem 01.01.2014 überträgt die Stadt Idar-Oberstein der Pfälzischen Pensionsanstalt (ppa) ihre Zuständigkeit für die Beihilfenberechnung und -festsetzung.

     

    Mit dem Beihilfeantrag können Beamte und Versorgungsempfänger der Stadtverwaltung Idar-Oberstein Beihilfe zu den Aufwendungen im Krankheitsfall für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen beantragen. Die Aufwendungen sind durch Kopien der Belege (Keine Originale!) nachzuweisen und dem Antrag beizufügen. Ihrem ersten Beihilfeantrag ist zusätzlich von jedem Beihilfeberechtigten ein aktueller (Stand: 01.01.2014) Versicherungsnachweis seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung beizufügen. Der Antrag muss unterschrieben sein und in schriftlicher Form übersandt werden, eine Übersendung per E-mail kann daher nicht erfolgen.

     

    Angestellte der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, die vor dem 01.01.1999 eingestellt wurden, haben noch einen eingeschränkten Anspruch auf Beihilfe, z.B. für Erstlingsausstattung und Zahnersatz.

     

    Ihren vollständig ausgefüllten Erstantrag auf Beihilfe für das Jahr 2014 reichen Sie bitte beim Personalwesen der Stadtverwaltung Idar-Oberstein ein. Alle weiteren Beihilfeanträge können zur schnelleren Bearbeitung direkt an die ppa (Postfach 1463, 67088 Bad Dürkheim) gesendet werden. Darüber hinaus besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit ihre Beihilfeanträge beim Peronalwesen abzugeben.

     

    Im Bedarfsfall ist mit dem Personalswesen der Stadtverwaltung Idar-Oberstein Rückspräche zu halten.

     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?


    • Beihilfeantrag

    • Belege

  • Rechtsgrundlage

    Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz  

  • Anträge / Formulare

    Anträge und Formulare finden Sie unter folgendem Link


Zuständige Abteilungen

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