Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

    Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein

    Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
    Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein


    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden ( z. B. zum Nachweis des Familienstandes oder der Staatsangehörigkeit) notwendig werden.
    Haben Sie Zweifel, welche Unterlagen mitzubringen sind, raten wir zur telefonischen Rückfrage unter Tel. 06781-64 3800

  • Welche Gebühren fallen an?

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
    Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    Ca. 2 Wochen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Anträge / Formulare

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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