Kfz: Werkstattkarte

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Werkstätten benötigen daher zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:

    • Name der Werkstatt
    • Anschrift der Werkstatt
    • Name/Vorname des Inhabers
    • Gültigkeitsdauer

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.

     

    Bemerkungen

    Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

     

Hilfe zur Barrierefreiheit

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