An diesen Tagen gelten nach dem Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Landesfeiertagsgesetz) folgende Regelungen:
Öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, sind am Karfreitag, 3. April 2026, ab 4 Uhr verboten.
Öffentliche sportliche oder turnerische Veranstaltungen sind verboten am Karfreitag, 3. April 2026, und am Ostersonntag, 5. April 2026, sowie am Pfingstsonntag, 24. Mai 2026, jeweils bis 13 Uhr.
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten von Gründonnerstag, 2. April, um 4 Uhr bis Ostersonntag, 5. April 2026, um 16 Uhr.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Landesfeiertagsgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
