Probleme mit Altkleidercontainern

Aufgrund der geänderten Bestimmungen für die Entsorgung von Altkleidern sind die verbliebenen Container im Stadtgebiet meist gut gefüllt. Weitere zur Entsorgung vorgesehenen Kleidung wird dann oft einfach vor den Sammelbehältern abgelegt. Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass dieses Verhalten eine illegale Müllablagerung darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die EU-Richtlinie zur „Getrenntsammelpflicht von Textilien“. Demnach dürfen Textilien nicht mehr im Restmüll entsorgt, sondern sollen über Altkleidercontainer gesammelt werden. Verschmutzte oder zerrissene Kleidung, ölige Lappen oder sonstige verdreckte Textilien gehören jedoch nach wie vor in die Restmülltonne und nicht in einen Altkleidercontainer. Ziel der neuen Regelung war es eigentlich, die Recyclingquote zu erhöhen und Textilien vor der Verbrennung zu bewahren.

Über die geänderten Bestimmungen wurden zunächst in den Medien vielfach falsche Informationen verbreitet, was zur Verunsicherung der Verbraucher führte. Gleichzeitig wurde aber auch bereits vor einem Kollaps des bisherigen Systems gewarnt, was sich leider bewahrheitet hat. Vor allem karitative Organisationen haben ihre Container abgebaut, so dass die Zahl der Sammelstellen im Stadtgebiet stark rückläufig ist. Durch diese doppelte Problemlage – höhere Altkleidermengen bei gleichzeitig weniger Containern – kommt es zu einer Überlastung der verbliebenen Sammelbehälter mit den eingangs geschilderten Folgen.

Das städtische Ordnungsamt appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, bei vollen Altkleidercontainern keine weiteren Säcke mehr an den Sammelstellen abzulegen. Zum einen stellt dies eine illegale Müllentsorgung dar, zum anderen wird diese Kleidung dadurch oftmals verdreckt oder durchnässt. Sie kann dann nicht mehr als Alttextil wiederverwertet und teilweise sogar nicht einmal mehr recycelt werden. Also genau das Gegenteil von dem, was die neue Regelung eigentlich bewirken sollte.

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