Nach den geltenden Bestimmungen müssen Hunde beim Führen innerhalb der bebauten Ortslage angeleint werden. Außerhalb der Ortslage dürfen Hunde ohne Leine geführt werden – sie sind aber umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Verboten ist es, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen und sie in anderen öffentlichen Anlagen (wie Grünanlagen, Grillplätzen, Erholungs- und Sportanlagen) frei umherlaufen oder sie in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
Das Ordnungsamt appelliert an die Hundebesitzer, die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung zu beachten, um unnötige Konfrontationen zu vermeiden. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
- Ein „Merkblatt für die Hundehaltung“, das Tipps und Verhaltensregeln für Hundehalter enthält, ist auf der städtischen Internetseite www.idar-oberstein.de hinterlegt.