Achtung:  Trinkwasser-Abkochgebot 

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, gilt in Teilen des Landkreises Birkenfeld ein Abkochgebot für Trinkwasser. Es gilt für zwölf Orte im Osten der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und drei Idar-Obersteiner Stadtteile: Kirchenbollenbach, Mittelbollenbach und Weierbach (zum Teil).  Grund dafür ist eine Grenzwertüberschreitung des Parameters Intestinale Enterokokken an der Druckminderanlage (DMA) Mittelbollenbach.

Als der Fäkalkeim entdeckt wurde, hat das Gesundheitsamt Idar-Oberstein umgehend angeordnet, das Trinkwasser bis zum Vorliegen negativer Nachproben in den genannten Orten abzukochen.

Im Einzelnen sind betroffen:

VG Herrstein-Rhaunen: Bergen, Berschweiler bei Kirn, Dickesbach, Fischbach, Griebelschied, Mittelreidenbach, Oberreidenbach, Sien, Sienhachenbach, Schmidthachenbach, Sonnschied und Wickenrodt

Stadt Idar-Oberstein: Stadteile Kirchenbollenbach, Mittelbollenbach und Teile von Weierbach. Im Stadtteil Weierbach gilt das Abkochgebot nur für die Straßen Auf der Bein samt Schulzentrum, Bein, Dorfstraße (Hausnummern 31-57), Jünglingsgraben, Junkerrech, Käseicherweg, Knappenberg, Mittlerer Pfarracker, Obere Kirchstraße (Hausnummern 10-38 und 15-49a), Oberer Pfarracker, Rechstraße (Hausnummern 43a-75 sowie 64-90), Reistert, Röllschied, Untere Kirchstraße, Unterer Pfarracker, Weidenberg und Zur Rotheck).

Maßnahmen

Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens fünf Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.

Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort und bis auf Weiteres ein Abkochgebot:

  • zum Trinken sowie Zubereiten von Getränken (Saftschorle, Kaffee, Tee etc.)
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
  • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Stadt- und Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung.

  • Bei eventuellen Rückfragen können sich die Bürger an das Gesundheitsamt in Idar-Oberstein, Telefon 06782/15-5203, wenden.

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