Daher weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass die Müllboxen an den Friedhöfen nur für die Ablagerung von Friedhofsabfällen vorgesehen sind. Die Ablagerung sonstiger Abfälle ist nicht gestattet. Das gilt auch für den Rasenschnitt von Privatgrundstücken, der gerade in der jetzt beginnenden Wachstumszeit ebenfalls häufig in den Müllboxen der Friedhöfe landet. Rasenschnitt und Grüngut sind an den dafür vorgesehenen mobilen Sammelstellen, Hof- oder dezentralen Annahmestellen zu entsorgen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Friedhofsverwaltung am Mittwoch, 21. Mai 2025, nicht besetzt ist.