Öffentliche Bekanntmachung
Widmungsverfügung
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der zurzeit geltenden Fassung und des Stadtratsbeschlusses vom 25.02.2026 werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Nr. | Bezeichnung der Straße | Flurstück, verlaufend | etwaige Widmungsbeschränkungen | Länge | Klassifizierung |
1. | Heinrich-Hertz-Straße | Gemarkung Idar-Oberstein, Flur 22, Flurstück 404/0 |
| 233 m | G |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein erhoben werden.
Idar-Oberstein, 26.03.2026
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Frühauf
Oberbürgermeister