Öffentliche Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der zurzeit geltenden Fassung und des Stadtratsbeschlusses vom 07.05.2025 werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Nr.

Bezeichnung der Straße

Flurstück, verlaufend von/bis (bei Teilstrecken)

etwaige
Widmungs-beschränkungen

Länge
Meter

Klassifi-
zierung
Gemeinde-straße

1.

Rostocker Straße

Gemarkung Idar-Oberstein,
Flur 61; Flurstück 123/2,
Flurstück 111/1,
Flurstück 111/2

 

75 m

G

2.

Danziger Straße

Gemarkung Idar-Oberstein,
Flur 58; Flurstück 176/1

 

87 m

G

3.

Königsberger Straße

Gemarkung Idar-Oberstein,
Flur 58; Flurstück 189/1

 

227 m

G

4.

Breslauer Straße

Gemarkung Idar-Oberstein,
Flur 58; Flurstück 231/2,
Flurstück 256/4,
Flurstück 232,
Flurstück 230/2,
Flurstück 215/2,
Flurstück 226,
Flurstück 227,
Flurstück 228,
Flurstück 229

 

617 m

G

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein erhoben werden.

Idar-Oberstein, 25.06.2025

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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