ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen in der Stadt Idar-Oberstein.
Aufgrund des § 12 Abs. 2 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Nr. 2014, S. 40) wird für die Stadt Idar-Oberstein folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Für die Stadt Idar-Oberstein wird am 15.03.2026, 19.04.2026, 17.05.2026, 16.08.2026, 06.09.2026 und 04.10.2026 jeweils ein Marktsonntag festgelegt.
§ 2
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Idar-Oberstein durchgeführt werden.
(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
§ 3
(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
(2) Die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) sind zu beachten.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
Idar-Oberstein, den 02.03.2026
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
i. V.
Marx
Bürgermeister