Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Idar-Oberstein, Stadtteil Weierbach;

Aufstellung des Bebauungsplanes We-20 „Pfarracker, 1. Teiländerung“;

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes We-20 „Pfarracker, 1. Teiländerung“ beschlossen. In seiner Sitzung am 15.05.2024 beschloss der Stadtrat die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet sowie eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Ziel ist die Nachverdichtung des Siedlungskörpers des Stadtteils Weierbach durch die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern entlang der Straße „Mittlerer Pfarracker“, südwestlich angrenzend zum Friedhof. Die Fläche war ursprünglich für eine gegebenenfalls erforderliche Erweiterung der bestehenden Friedhofsanlage vorgesehen. Das Plangebiet wird für diesen Zweck nicht mehr benötigt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 5.600 qm.

Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Pfarracker“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Pfarracker“ (1989).

Der Flächennutzungsplan der Stadt Idar-Oberstein stellt für das Plangebiet eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dar. Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, sowie der Begründung in der Zeit

vom 21.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024

auf der Internetseite der Stadt Idar-Oberstein unter

https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen

veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.


Die oben genannten Unterlagen können auch während des oben genannten Zeitraums (ausgenommen am 10.06. und 19.06.2024) in der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Stadtbauamt, Georg-Maus-Str. 1, 55743 Idar-Oberstein in Zimmer I.130, während den allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, eingesehen werden.


Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: planung@idar-oberstein.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden vom Stadtrat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB sowie dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite https://www.idar-oberstein.de/datenschutz.

Idar-Oberstein, 16.05.2024

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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