Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Idar-Oberstein, Stadtteil Weierbach;

Bebauungsplan We-20 „Pfarracker“ – 2. Änderung;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes We-20 „Pfarracker“ beschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen einzelne textliche Festsetzungen an die aktuellen Anforderungen des modernen Wohnungsbaus sowie an die bereits erfolgte 1. Änderung angepasst werden. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt; die Planzeichnung erfährt keine Änderungen. Ziel ist insbesondere die Öffnung für zeitgemäße Bauformen (u.a. Flachdächer, moderne Fassadenmaterialien) sowie die Aufnahme zusätzlicher Regelungen zum Klima- und Artenschutz.

Das Plangebiet befindet sich auf der Gemarkung des Stadtteils Weierbach. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans mit Ausnahme der kürzlich überplanten Friedhofserweiterungsfläche (1. Änderung).

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,4 ha und ist aus dem nachstehenden Kartenauszug zu entnehmen.

Ein Bild, das Text, Karte enthält.KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Idar-Oberstein stellt für das Plangebiet eine Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil nebst Begründung, in der Zeit

vom 06.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026

auf der Internetseite der Stadt Idar-Oberstein unter

https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen

veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können auch während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Stadtbauamt, Georg-Maus-Str. 1, 55743 Idar-Oberstein in Zimmer I.130, während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00) eingesehen werden.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß §§ 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, dies kann per E-Mail an die E-Mail-Adresse: planung@idar-oberstein.de erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Stellungnahmen werden vom Stadtrat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Offenlage nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB sowie dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite https://www.idar-oberstein.de/datenschutz.

Idar-Oberstein, 15.12.2025

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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