Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Idar-Oberstein, Stadtteil Oberstein;

Bebauungsplan O-44 „Stadtquartier Wasen-/Wilhelmstraße“;

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Erneute Entwurfsoffenlage

Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes O-44 „Stadtquartier Wasen-/Wilhelmstraße“ gebilligt und die erneute Veröffentlichung des Entwurfs des gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die nachhaltige und zukunftsfähige städtebauliche Weiterentwicklung des innerstädtischen Bereichs. Grundlage hierfür bildet die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Soziale Stadt – Stadtquartier Wasenstraße“. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen die im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) festgelegten Zielsetzungen durch entsprechende bauleitplanerische Instrumente umgesetzt werden.

Das Bebauungsplangebiet gehört zur südlichen Innenstadt von Oberstein, in direkter Nähe zur Fußgängerzone und zum Bahnhof. Es wird im Norden durch die Bundesstraße B41 und im Süden durch die Bahnlinie begrenzt. Die Gesamtgröße umfasst eine Fläche von ca. 7,37 ha. Der Geltungsbereich ist in dem Kartenausschnitt schwarz umrandet dargestellt.

Aufgrund der im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, wurden die Planzeichnung und die Textfestsetzungen in einzelnen Punkten geändert und ergänzt. Die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend fortgeschrieben.

Die Änderungen betreffen:

  • die Konkretisierung der Festsetzungen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge,
  • die Einführung zusätzlicher Nutzungsbeschränkungen in gekennzeichneten überschwemmungsgefährdeten Bereichen (Wilhelmstraße),
  • die Aufnahme bedingter Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB für derzeit privat genutzter Stellplätze im Bereich Kasinostraße (Flurstück 89/1 und 103/7) sowie für bauliche Anlagen, die in den Verkehrsraum hineinragen (Wasenstraße 25-29),
  • die Aufnahme weitergehender Festsetzungen und Hinweise zum Natur-, Arten- und Klimaschutz,
  • zeichnerische Anpassungen in Bezug auf Verkehrsflächen sowie Baugrenzen und Baulinien im Bereich Ritterstraße 1 und 18-22, Schulstraße 7, Wasenstraße 26a/28,
  • redaktionelle Klarstellungen zur Rechtsanwendung einzelner Festsetzungen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen sowie zu deren Auswirkungen abgegeben werden können. Die vorgenommenen Anpassungen sind in der Änderungsdokumentation kenntlich gemacht worden. Sie betreffen ausschließlich Teilaspekte der Planung, die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

Gemäß 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil nebst Änderungsdokumentation, Begründung und Umweltbericht, in der Zeit

vom 31.03.2026 bis einschließlich 23.04.2026

auf der Internetseite der Stadt Idar-Oberstein unter

https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen

veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können auch während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Stadtbauamt, Georg-Maus-Str. 1, 55743 Idar-Oberstein in Zimmer I.130, während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00) eingesehen werden.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht (nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB, gegliedert nach den Schutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) mit folgenden Informationen:
    • Übergeordnete Ziele der Raumordnung und Landesplanung: Landesentwicklungsprogramm IV und Landschaftsprogramm, Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe
    • Bestehende Nutzungen: keine erheblichen Beeinträchtigungen; vorhandene Mischbauflächen, Vorbelastungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm
    • Fläche, Boden und Geologie: Überwiegend stark versiegelte und anthropogen überprägte Böden mit eingeschränkten natürlichen Bodenfunktionen
    • Wasser: Beeinträchtigter Wasserhaushalt und eingeschränkte Grundwasserneubildung infolge bestehender Versiegelung sowie mögliche Betroffenheit bei Starkregenereignissen
    • Luft und Klima: Innerstädtisch geprägte klimatische Verhältnisse mit Vorbelastungen durch Verkehr und dichte Bebauung sowie Maßnahmen zur Minderung von Hitzeeffekten
    • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Geringe biologische Vielfalt aufgrund intensiver Nutzung des Gebiets; Keine Schutzgebiete oder gesetzlich geschützten Biotope betroffen
    • Landschaftsbild und Erholung: Keine besondere landschaftsbildprägende Bedeutung des Plangebiets; Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch geplante Freiraumgestaltungen
    • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Vorhandensein mehrerer Kulturdenkmäler und Denkmalzonen; Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange im Planverfahren
    • Mensch: Vorbelastungen durch Verkehrs- und Schienenlärm; Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch schalltechnische Maßnahmen
  • Vier Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Versiegelung und Begrünungsmaßnahmen, Artenschutz, Lichtverschmutzung, Nutzung solarer Energie.

Während der verkürzten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, dies kann per E-Mail an die Adresse: planung@idar-oberstein.de erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Stellungnahmen werden vom Stadtrat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Offenlage nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB sowie dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite https://www.idar-oberstein.de/datenschutz.

Idar-Oberstein, 27.03.2026

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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