Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Idar-Oberstein, Stadtteil Oberstein;

Bebauungsplan O-44 „Stadtquartier Wasen-/Wilhelmstraße“;

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Entwurfsoffenlage

Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes O-44 „Stadtquartier Wasen-/Wilhelmstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist die nachhaltige und zukunftsfähige städtebauliche Weiterentwicklung des innerstädtischen Bereichs. Grundlage hierfür bildet die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Soziale Stadt – Stadtquartier Wasenstraße“. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen die im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) festgelegten Zielsetzungen durch entsprechende bauleitplanerische Instrumente umgesetzt werden.

Das ISEK sieht insbesondere die städtebauliche Aufwertung des Quartiers sowie die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner vor. Durch gezielte Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sollen sowohl private als auch öffentliche Gebäude an die heutigen Anforderungen gesunder, zeitgemäßer Wohn- und Arbeitsverhältnisse angepasst und ortsbildgerecht gestaltet werden. Darüber hinaus ist die Aufwertung des Wohnumfeldes sowie der öffentlichen Räume vorgesehen, um bestehende Defizite in der städtebaulichen und technischen Infrastruktur zu beheben. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen wesentlich zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Förderung der Integration aller Bevölkerungsgruppen im Quartier bei.

Das Bebauungsplangebiet gehört zur südlichen Innenstadt von Oberstein, in direkter Nähe zur Fußgängerzone und zum Bahnhof. Es wird im Norden durch die B41 und im Süden durch die Bahnlinie begrenzt. Die Gesamtgröße umfasst eine Fläche von ca. 7,37 ha. Der Geltungsbereich ist in dem Kartenausschnitt schwarz umrandet dargestellt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Idar-Oberstein stellt für das Plangebiet Mischbauflächen dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Gemäß 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil nebst Begründung, in der Zeit

vom 13.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026

auf der Internetseite der Stadt Idar-Oberstein unter

https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen

veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können auch während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Stadtbauamt, Georg-Maus-Str. 1, 55743 Idar-Oberstein in Zimmer I.130, während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00) eingesehen werden.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht (nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB, gegliedert nach den Schutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) mit folgenden Informationen:

- Übergeordnete Ziele der Raumordnung und Landesplanung: Landesentwicklungsprogramm IV und Landschaftsprogramm, Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe
- Bestehende Nutzungen: keine erheblichen Beeinträchtigungen; vorhandene Mischbauflächen, Vorbelastungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm
- Fläche, Boden und Geologie: Überwiegend stark versiegelte und anthropogen überprägte Böden mit eingeschränkten natürlichen Bodenfunktionen
- Wasser: Beeinträchtigter Wasserhaushalt und eingeschränkte Grundwasserneubildung infolge bestehender Versiegelung sowie mögliche Betroffenheit bei Starkregenereignissen
- Luft und Klima: Innerstädtisch geprägte klimatische Verhältnisse mit Vorbelastungen durch Verkehr und dichte Bebauung sowie Maßnahmen zur Minderung von Hitzeeffekten
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Geringe biologische Vielfalt aufgrund intensiver Nutzung des Gebiets; Keine Schutzgebiete oder gesetzlich geschützten Biotope betroffen
- Landschaftsbild und Erholung: Keine besondere landschaftsbildprägende Bedeutung des Plangebiets; Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch geplante Freiraumgestaltungen
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Vorhandensein mehrerer Kulturdenkmäler und Denkmalzonen; Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange im Planverfahren
- Mensch: Vorbelastungen durch Verkehrs- und Schienenlärm; Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch schalltechnische Maßnahmen

  • Schalltechnisches Gutachten in Bezug auf Anlagen- sowie Straßen- und Schienenverkehrslärm
  • Zwei Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Emissionen durch Eisenbahnbetrieb und Bahnanlagen; Hinweise zur Historie und möglichen Verunreinigungen, die bei Umbauten, Neubauten oder Renovierungsarbeiten zu Tage kommen könnten.


Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, dies kann per E-Mail an die E-Mail-Adresse: planung@idar-oberstein.de erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Stellungnahmen werden vom Stadtrat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Offenlage nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB sowie dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite https://www.idar-oberstein.de/datenschutz.

Idar-Oberstein, 07.01.2026

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

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