Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Idar-Oberstein, Stadtteil Oberstein;
Bebauungsplan O-41 „Entwicklungsbereich Leysser“ – 1. Änderung;
Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage
Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat in seiner Sitzung am 07.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes O-41 „Entwicklungsbereich Leysser“ beschlossen.
Zentrales Ziel der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes ist, die Nachverdichtung und Umnutzung des Bereichs zwischen Bahnhofstraße, Nahestraße und Otto-Decker-Straße im Sinne eines lebendigen Quartiers zu ermöglichen. Neben dem bestehenden Bedarf nach Wohnraum soll Raum für Gewerbe-, Büro-, Dienstleistungsnutzungen, soziale, inklusive und gesundheitliche Einrichtungen sowie Tourismus- und Naherholungsangebote geschaffen werden. Aus diesem Grund wird für das Plangebiet ein Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO festgesetzt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Oberstein und ist wie folgt begrenzt:
• im Norden durch die Stellplatzfläche des angrenzenden Lidl-Marktes,
• im Westen durch die Straßenverkehrsfläche der Nahestraße,
• im Osten durch die Straßenverkehrsfläche der Otto-Decker-Straße,
• im Süden durch die Straßenverkehrsfläche der Bahnhofstraße.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4.420 qm und ist aus dem nachstehenden Kartenauszug zu entnehmen.

Die 1. Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes O-41 „Entwicklungsbereich Leysser“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Entwicklungsbereich Leysser“ von 2013.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Idar-Oberstein stellt für das Plangebiet eine Mischbaufläche und eine Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt, dar. Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes ist somit aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil nebst Begründung, in der Zeit
vom 28.05.2025 bis einschließlich 03.07.2025
auf der Internetseite der Stadt Idar-Oberstein unter
https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen
veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können auch während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Stadtbauamt, Georg-Maus-Str. 1, 55743 Idar-Oberstein in Zimmer I.130, während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00) eingesehen werden.
Die Änderung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß §§ 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, dies kann per E-Mail an die E-Mail-Adresse: planung@idar-oberstein.de erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Stellungnahmen werden vom Stadtrat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Offenlage nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB sowie dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite https://www.idar-oberstein.de/datenschutz.
Idar-Oberstein, 23.05.2025
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Frühauf
Oberbürgermeister