Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Idar-Oberstein, Stadtteil Nahbollenbach;

Bebauungsplanes Na-15 „Gewerbepark Nahetal“ – 4. Änderung;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Na-15 „Gewerbepark Nahetal“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

Mit der Teiländerung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Läden- und Einzelhandelsbetriebe sowie sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für der Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten im Planbereich zwischen der John-F.-Kennedy-Straße und der Carl-Benz-Straße (Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO) geschaffen werden.

Ziel ist die anhaltende Nachfrage nach geeigneten Flächen außerhalb der Innenstadtlagen und innerhalb des Gewerbeparks zu bedienen. Zudem soll ein konkurrenzfähiger Einzelhandelsstandort gegenüber dem Online-Handel sowie den Einkaufszentren Trier, Bad Kreuznach und Kaiserslautern erhalten werden, um insbesondere dem Einkaufsverhalten und den Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden. Da im Plangebiet einzelne Gewerbeimmobilien seit längerer Zeit leer stehen, können mit der Attraktivierung des Standorts zügig diese Flächenpotenziale für die Einzelhandelsnutzung freigegeben werden.

Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 3,2 ha. Der Geltungsbereich der 4. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt schwarz umrandet dargestellt und beschriftet.

Das Bebauungsplangebiet Na-15 „Gewerbepark Nahetal“ befindet sich auf der Gemarkung Nahbollenbach und liegt in einer Entfernung von ca. 2 km östlich des Stadtzentrums von Oberstein am westlichen Rand des Stadtteils bzw. der Altortslage von Nahbollenbach. Der Gewerbepark wird im Norden durch die Bundesstraße B41 begrenzt. Im Süden verläuft die Bahnstrecke Mainz-Saarbrücken. Die anstehende Änderung bezieht sich auf den Planbereich GE2, der die Gewerbegebietsflächen zwischen der John-F.-Kennedy-Straße und der Carl-Benz-Straße umfasst.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Idar-Oberstein stellt im Bereich des Gewerbeparks Nahetal mehrere zusammenhängenden Bauflächen für Gewerbe sowie Sonderbauflächen für Einzelhandel und Freizeit dar. Der Änderungsbereich des Bebauungsplans betrifft die Flächen, die im Flächennutzungsplan als Gewerbebauflächen dargestellt sind. Der Änderungsbereich entspricht somit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB.

Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit

vom 11.06.2025 bis einschließlich 12.07.2025

auf der Internetseite der Stadt Idar-Oberstein unter

https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen

eingesehen werden können. Hierzu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil nebst Begründung und Umweltbericht, im o.g. Zeitraum veröffentlicht und zum Herunterladen bereitgehalten. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können auch während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Stadtbauamt, Georg-Maus-Str. 1, 55743 Idar-Oberstein in Zimmer I.130, während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht wer-den. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, dies kann per E-Mail an die E-Mail-Adresse: planung@idar-oberstein.de erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Stellungnahmen werden vom Stadtrat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB sowie dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite https://www.idar-oberstein.de/datenschutz.

Idar-Oberstein, den 02.06.2025

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf, Oberbürgermeister

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