Anlage
zu den "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB)
der Stadt Idar-Oberstein"
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unter Berücksichtigung von Änderungen
Stand: 01.04.2026
Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat am 25.03.2026 folgende Änderung beschlossen:
V. Entgelte für Fäkalschlamm und Grubenwasser
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1. Für die mobile Entleerung, Abfuhr und Behandlung von Abwasser aus Kleinkläranlagen sowie aus abflusslosen Gruben erheben die Stadtwerke Idar-Oberstein Entgelte nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen.
2. Anfahrt-Grundpauschale
Für jeden Entleerungsvorgang wird für die Bereitstellung des Saugfahrzeugs sowie für die An- und Abfahrt eine Grundpauschale erhoben.
Ab dem 01.04.2026: 125,00 Euro je Entleerungsvorgang
3. Mengenentgelt
Zusätzlich zur Grundpauschale wird für die Abnahme und Behandlung des Abwassers ein mengenabhängiges Entgelt erhoben.
Ab dem 01.04.2026: 36,00 Euro je angefangenen Kubikmeter (m³)
4. Zusatzleistungen und Erschwernisse
Mehraufwendungen, die über den üblichen Entsorgungsaufwand hinausgehen,
werden dem Grundstückseigentümer nach den tatsächlich entstandenen
Kosten des von den Stadtwerken beauftragten Unternehmens gesondert in
Rechnung gestellt.
Hierzu zählen insbesondere:
- Saugleitungen mit einer Länge von mehr als 20 Metern,
- Warte- und Standzeiten, soweit diese vom Grundstückseigentümer zu vertreten sind,
- Sonderreinigungsarbeiten sowie der Einsatz von Spezialgerät bei eingeschränkter Zugänglichkeit.
5. Die Entgelte werden unabhängig von der tatsächlich abgefahrenen Mindestmenge je Entleerungsvorgang erhoben.