2. Änderungssatzung
vom 30.06.2025
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idar-Oberstein vom 30.08.2024
Der Stadtrat hat am 25.06.2025 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Stadtratsmitglieder für die Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates und als teilnehmende Mitglieder an den in § 8 Abs. 1 genannten Gremien eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6.
Artikel 2
§ 7 wird wie folgt geändert:
Der/Die Vorsitzende des Beirates für Migration und Integration und des Inklusionsbeirates für Menschen mit Behinderung erhalten eine Entschädigung in Höhe von 25,-- € monatlich. Dies gilt nicht für die Wahlbeamten der Stadt, wenn diese den Vorsitz führen.
Artikel 3
§ 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,-- Euro erhalten:
a) die Mitglieder der Ausschüsse für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen
b) die Mitglieder des Beirates für Migration und Integration für die Teilnahme an den Beiratssitzungen,
c) die Mitglieder des Seniorenbeirates für die Teilnahme an den Seniorenbeiratssitzungen,
d) die Mitglieder des Beirates Schloss Oberstein,
e) die Mitglieder des Inklusionsbeirates für Menschen mit Behinderung,
f) die Mitglieder des Beirates im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus
Artikel 4
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Idar-Oberstein, 30.06.2025
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Frühauf
Oberbürgermeister