Aktuelle Ausschreibungen
Vergebene Aufträge
Übersteigt der Auftragswert bei
- beschränkten Ausschreibungen bzw. Verhandlungsvergaben (jeweils ohne Teilnahmewettbewerb) 25.000,- € netto, sowie bei
- freihändigen Vergaben 15.000,- € netto
ist die Stadt Idar-Oberstein dazu verpflichtet, Informationen über die Zuschlagserteilung zu veröffentlichen (§ 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO).
Die entsprechenden Angaben sind für sechs (bei Ausschreibungen nach VOB/A) bzw. drei Monate (bei Ausschreibungen nach UVgO) vorzuhalten und können über das Portal service.bund.de des Bundesverwaltungsamts recherchiert werden.
