Melderegisterauskunft Erteilung
Leistungsbeschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-ObersteinEinfache Melderegisterauskunft für private Zwecke 8,10 EuroEinfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 9,20 EuroErweiterte Melderegisterauskunft für private Zwecke 11,90 EuroErweiterte Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 13,00 Euro
Bei schriftlicher Beantragung bitten wir um Vorabüberweisung:Kreissparkasse Birkenfeld
IBAN DE30 5625 0030 0000 0008 25
BIC BILADE55XXXVereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN DE81 5606 1472 0006 7169 58
BIC GENODED1KHK
Verwendungszweck: MRA 19015 und Name der angefragten Person
Der Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden!Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Anträge / Formulare