Rechnungsprüfungsamt
Leistungsbeschreibung
Die Rechnungsprüfung ist in den §§ 110 ff. der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt.
Bei der Stadtverwaltung von Idar-Oberstein als großer kreisangehöriger Stadt muss ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet sein.
Es prüft die Verwaltung intern auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Im Wesentlichen umfasst diese Prüfung folgende Einzelaufgaben:
- Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Anlagen
- Prüfung des Gesamtabschlusses einschließlich der Anlagen
- Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
- Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist
- Kassenprüfung der Stadtkasse, der Zahlstellen und der Portokassen
- Kontrolle, ob die bei der Finanzbuchhaltung eingesetzten automatisierten Datenverabeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden
- Prüfung der Vorräte und Vermögensgegenstände der Stadt
- Prüfung der Vergabe von Aufträgen durch die Stadt
- Prüfung der Betriebsabrechnung der städtischen Friedhöfe
- Prüfung der buchungsmäßigen Abgänge (Gelder, die nicht mehr vereinnahmt werden können)
- Prüfung personalrechtlicher Vorgänge der städtischen Mitarbeiter/innen
- Sonderprüfungen auf Grund besonderer Beauftragungen durch den Oberbürgermeister
- gutachtliche Stellungnahmen zur Verfahrensregelung im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und zu wesentlichen Änderungen organisatorischer, finanz- und betriebswirtschaftlicher Art sowie zum wirtschaftlichen Einsatz der Datenverarbeitung
- Vorprüfung für den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof bei besonderen vom Bund oder Land übertragenen Aufgaben sowie Prüfung und Bestätigung von Verwendungsnachweisen für öffentliche Mittel in Einzelfällen
- Prüfung der städtischen Bauvorhaben durch einen Technischen Prüfer
- Prüfung der Wirtschaftsführung der Stadtwerke und des Baubetriebshofes der Stadt, soweit dies nicht durch die Prüfung eines Wirtschaftsprüfers abgedeckt wird