Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-ObersteinHinweis: Anmeldung Hundesteuer
Das Antragsformular bekommen Sie auf der Stadtverwaltung. Die Zusendung des ausgefüllten Formulars kann per Post oder Fax erfolgen.
Sie können die Hundehaltung auch online unter folgendem Link https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.02.01&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer anmelden. Sie finden den Link zur Online-Anmeldung auch im nachfolgenden Bereich.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 des Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
- Hundehaltung - Merkblatt
- Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer
- https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.02.01&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer
Was sollte ich noch wissen?
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.