Oberbürgermeister Frank Frühauf: Einkünfte und Abführungen

Veröffentlichung der im Kalenderjahr 2022 von Oberbürgermeister Frühauf erzielten Einkünfte und von ihm wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie Umfang der Tätigkeiten und Höhe der damit erzielten Vergütungen und geleisteten Abführungen.

Besoldung:

Nach der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit wird Oberbürgermeister Frühauf nach B 5 besoldet (entspricht einem monatlichen Grundgehalt in Höhe von 9.907,46 Euro). Des Weiteren erhielt der Oberbürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 263,32 Euro monatlich.

Vergütungen für Nebentätigkeiten

Nach dem von Oberbürgermeister Frühauf abzugebenden Bericht gem. § 8 Nebentätigkeitsverordnung hat der Oberbürgermeister im Kalenderjahr 2022 Einkünfte aus folgenden genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten erhalten:

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bzw. im gleichgestellten Dienst:
Nebentätigkeit Umfang /
Anzahl der
Sitzungen
Vergütung /
Aufwands-
entschädigung
Summe der
Sitzungsgelder
Saana Textilpflege GmbH
- Mitglied im Beirat
0 - -
Kommunaler Arbeitgeberverband
- Mitglied im Vorstand, Vorsitzender des KAV RP
4 - 640,00 Euro
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
- Mitglied im Präsidium
0 - -
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
- Stellv. Vorsitzender des Gruppenausschusses Verwaltung
1 - -
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
- Mitglied der Mitgliederversammlung
0 - -
Gesamt   0,00 Euro 640,00 Euro
Davon unterliegen nicht der Abführung   9.600 ,00 Euro
Abgeführt wurden   0,00 Euro

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder im gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 € oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.
Ausweislich der obigen Aufstellung (§ 8 IV NebVO) wurde der Höchstbetrag von 9.600 Euro hinsichtlich der erzielten Vergütungen in Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst nicht überschritten.

 

Nebentätigkeiten im privaten Bereich mit Bezug zum Hauptamt:
Nebentätigkeit Umfang /
Anzahl der
Sitzungen
Vergütung /
Aufwands-
entschädigung
Summe der
Sitzungsgelder
Westenergie AG
- Mitglied im Regionalbeirat Rheinland
1 1.000,00 Euro 1.100,00 Euro
Förderverein Steinkaulenberg/ Weiherschleife e.V.
- Stellv. Vorsitzender und Vorsitzender des Beirates
1 - -
Edelsteinminen GmbH
- Mitglied im Aufsichtsrat, stellv. Mitglied der Gesellschafterversammlung
1 - -
Intergem Messe GmbH
- Mitglied im Aufsichtsrat
3 - -
Gesamt   1.000,00 Euro 1.100,00 Euro

 

Tätigkeiten, die sich aus dem öffentlichen Ehrenamt ergeben:
Tätigkeit Umfang /
Anzahl der
Sitzungen
Vergütung /
Aufwands-
entschädigung
Summe der
Sitzungsgelder
Agentur für Arbeit Bad Kreuznach
- Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss
0 - -
Rheinische Versorgungskassen Düsseldorf / Köln
- Stellv. Vorsitzender und Mitglied im Verwaltungsrat
2 239,10 €uro 211,20 Euro
Deutscher Städte- und Gemeindebund
- Mitglied im Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit
0 - -
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Stellv. Mitglied im Ausschuss Forsten
0 - -
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kinder, Jugend, Gesundheit und soziale Angelegenheiten
0 - -
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Mitglied der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Medienkompetenz, Offene Kanäle und Rundfunktechnik, Mitglied im Ausschuss für digitalen Wandel und Medienkonvergenz, Mitglied im Ausschuss für Jugendschutz und Medieninhalte
9 4.400,00 Euro 775,00 Euro
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Stellv. Mitglied im Verwaltungsrat des Sparkassenverbandes RLP
0 - -
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Arbeitskreis Sportkonferenz
0 - -
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Ausschuss Konferenz der kreisangehörigen Städte
1 - -
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Ausschuss Vorstand
9 - -
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Stellv. Mitglied im Landessozialbeirat
0 - -
Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
- Mitglied der Regionalvertretung
0 - -
Gesamt   4.639,10 Euro 986,20 Euro

Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.

 

(Nachrichtlich:) Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Tätigkeit Umfang /
Anzahl der
Sitzungen
Vergütung /
Aufwands-
entschädigung
Summe der
Sitzungsgelder
Bauhilfe GmbH
- Vorsitzender des Aufsichtsrates
2 - 50,00 Euro
Gesellschaft für Baudenkmalpflege
- Vorsitzender des Aufsichtsrates
1 30,00 Euro -
Lebenshilfe Obere Nahe gGmbH
- Mitglied im Aufsichtsrat
0 - -
Lebenshilfe Obere Nahe gGmbH
- Mitglied im Gesamtvorstand
0 - -
Klinikum Idar-Oberstein GmbH­
- Mitglied im Aufsichtsrat
3 1.400,00 Euro -
OIE AG
- Mitglied im Aufsichtsrat
1 1.500,00 Euro 100,00 Euro
Harald Fissler Stiftung
- Mitglied des Stiftungsrates
1 - -
Willy-Schmeyer-Stiftung
- Vorsitzender des Beirates
1 - 130,00 Euro
Otto-Leyser-Stiftung
- Mitglied im Stiftungsrat
1 240,00 Euro -
Stiftung Dt. Edelsteinmuseum
- Mitglied des Aufsichtsrates
1 - -
Jakob Bengel-Stiftung
- Vorsitzender des Kuratoriums
2 - -
Edelsteinforschungsinstitut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Mitglied im Kuratorium
1 - -
Fördergemeinschaft Landeplatz e.V.
- Vorsitzender des Fördervereins
1 - -
Stadtmarketing e.V.
- Vorsitzender des Vereins
1 - -
Messe GmbH
- Vorsitzender des Aufsichtsrates
2 - -
GVV Kommunalversicherung
- Mitglied im Regionalbeirat für die Region Koblenz / Rheinhessen
0 - -
Regionalentwicklung Hunsrück-Hochwald e.V.
- Mitglied im Vorstand
2 - -
Verein zur Förderung sozialer, kultureller und sportlicher Einrichtungen im Landkreis Birkenfeld e.V.
- Mitglied im Vorstand
0 - -
Westenergie AG und OIE AG
- Mitglied im Kommunalbeirat für das Gebiet Rhein-Nahe-Hunsrück und OIE
0 - -
Kommunaler Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe
- Verbandsversammlung
1   100,00 Ejuro
Gesamt   3.170,00 Euro 380,00 Euro

Für die Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot. Diese Beträge wurden direkt an die Stadtkasse abgeführt.