Grundsteuerreform
In Deutschland wird eine Grundsteuerreform durchgeführt. Das führt dazu, dass Grundbesitz vollständig neu bewertet werden wird. Hierzu müssen alle Personen mit Grundbesitz (unbebaute und bebaute Grundstück sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben.
Nachfolgend finden Sie Informationen des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz zur Durchführung der Reform.
Weitere Infos unter www.fin-rlp.de/grundsteuer
Wichtige Termine:
- 1. Januar 2022: Hauptfeststellungszeitpunkt zur Ermittlung von Grundsteuerwerten.
- Ende März 2022: Öffentliche Aufforderung durch das Bundesministerium der Finanzen zur Abgabe der Feststellungserklärungen.
- Mai bis August 2022: Versand eines Informationsschreibens samt Daten zum Grundbesitz im Bereich des Grundvermögens bis Juli 2022, im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im August 2022.
- 1. Juli 2022: Beginn der elektronischen Annahme der Feststellungserklärung über ELSTER (www.elster.de).
- 31. Oktober 2022: Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung.
- 1. Januar 2025: Entstehungszeitpunkt der reformierten Grundsteuer.
Informationen des Landesamtes für Finanzen
- Pressemitteilung: Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz arbeitet auf Hochtouren
- Pressemitteilung: Service für Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte
- Flyer: Grundsteuerreform
- Pressemitteilung: Abgabefrist für Grundsteuererklärung wird um 3 Monate verlängert