Das Dienstleistungsportal Ihrer Verwaltung
Um an die gewünschte Information zu gelangen, können Sie die Baumstruktur in der rechten Spalte verwenden.
Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Leistungsbeschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
- § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.
Formulare
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
---|---|
Heringer, Diana | Telefon / 06781 64-633 Fax / 06781 64-448 diana.heringer@idar-oberstein.de |
Kunz, Jasmin | Telefon / 06781 64-624 Fax / 06781 64-448 jasmin.kunz@idar-oberstein.de |
Loch, Gudula | Telefon / 06781 64-624 Fax / 06781 64-448 gudula.loch@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
---|
Infrastrukturverwaltung |