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Fahrverbot

Leistungsbeschreibung


Leistungsbeschreibung

Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Urteils bzw. sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des von der zuständigen Behörde ausgesprochenen Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.



Rechtsgrundlage

 

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

 

 

Mitarbeiter

Name Kontakt
Lauer, Petra Telefon / 06781 64-322
Fax / 06781 64-446
petra.lauer@idar-oberstein.de