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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

 

 

 

Gebühr: 5,10 €

 

 

 

Vorkasse: Nein

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

 

Gebührennummer 201 - Antragprüfung

 

 

 

 

Gebühr: 1,00 €

 

 

 

Vorkasse: Nein

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

 

Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

 

 

 

 

Gebühr: 28,60 €

 

 

 

Vorkasse: Nein

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

 

Gebührennummer 204 - Verlängerung

 

 

 

 

Gebühr: 3,30 €

 

 

 

Vorkasse: Nein

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

 

Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt

 

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

Voraussetzungen

Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

Verfahrensablauf

Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

 

Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
  • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
  • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
  • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
  • ein augenärztliches Gutachten
  • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

Mitarbeiter

Name Kontakt
Granowski, Dominik Telefon / 06781 64-3872
Fax / 06781 64-9503
dominik.granowski@idar-oberstein.de
Seggert, Angela Telefon / 06781 64-3871
Fax / 06781 64-9503
angela.seggert@idar-oberstein.de