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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebühr: 5,10 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 201 - Antragprüfung
Gebühr: 1,00 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt
Gebühr: 28,60 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 204 - Verlängerung
Gebühr: 3,30 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt
Rechtsgrundlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
- ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
- ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
- ein augenärztliches Gutachten
- gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Granowski, Dominik | Telefon / 06781 64-3872 Fax / 06781 64-9503 dominik.granowski@idar-oberstein.de |
Seggert, Angela | Telefon / 06781 64-3871 Fax / 06781 64-9503 angela.seggert@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
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Führerscheine |
Ordnungsamt |