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Erschließungsbeitrag Erhebung

Leistungsbeschreibung

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

 

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

Mitarbeiter

Name Kontakt
Michel, Nicole Telefon / 06781 64-6017
Fax / 06781 64-9511
nicole.michel@idar-oberstein.de
Peikert, Timo Telefon / 06781 64-6021
Fax / 06781 64-9511
timo.peikert@idar-oberstein.de