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Erschließungsbeitrag Erhebung
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Michel, Nicole | Telefon / 06781 64-6017 Fax / 06781 64-9511 nicole.michel@idar-oberstein.de |
Peikert, Timo | Telefon / 06781 64-6021 Fax / 06781 64-9511 timo.peikert@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
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Infrastrukturverwaltung |
Stadtbauamt |