Erschließungsbeiträge erheben
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Michel, Nicole | Telefon / 06781 64-626 Fax / 06781 64-449 nicole.michel@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
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Infrastrukturverwaltung |
Stadtbauamt |