Das Dienstleistungsportal Ihrer Verwaltung
Um an die gewünschte Information zu gelangen, können Sie die Baumstruktur in der rechten Spalte verwenden.
Wohnsitz anmelden
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internetzugang, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben und unter Verwendung der dort vorgesehenen elektronischen Authentifizierung über diesen Zugang anmelden.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb der Zwei-Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 hat die Anmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu erfolgen (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG).
Gleichzeitig wird die Mitwirkungspflicht eines Wohnungsgebers bei jeder Anmeldung, Ummeldung und Abmeldungen ins Ausland wieder eingeführt. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich.
Das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.
Für Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, denn auf diesem wird die Anschrift abgeändert. Falls vorhanden bringen Sie auch Bitte den Kfz-Schein mit. Auch auf diesem wird die Anschrift geändert.
Welche Gebühren fallen an?
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Prinzipiell ist die Anmeldung:
Gebühr: gebührenfrei
Vorkasse: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) zuziehen, genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen. In diesem Fall sollten die Personaldokumente aller zuziehenden Personen (bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde) bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 2 Wochen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein: Diesen hält die Meldebehörde für Sie bereit. Die erforderlichen Daten werden in der Regel durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Meldebehörde direkt in das automatisierte Verfahren aufgenommen.
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Einzugsbestätigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung). Hierfür steht bei dieser Leistungsbeschreibung ein Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen ist. Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung.
- Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein
- Personalausweis
- Kfz-Schein
Rechtsbehelf
Widerspruchsrecht: Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Auskunfts- und Übermittlungssperren zu beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Meldebehörde.
Rechtsgrundlage
Formulare
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
---|---|
Becker, Gabriele | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 gabriele.becker@idar-oberstein.de |
Borchers, Silke | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 silke.borchers@idar-oberstein.de |
Brandt, Elke | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 elke.brandt@idar-oberstein.de |
Endres, Ilka | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 ilka.endres@idar-oberstein.de |
Lamberti, Angelika | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 angelika.lamberti@idar-oberstein.de |
McMillan, Stefanie | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 stefanie.mcmillan@idar-oberstein.de |
Mittnacht, Susanne | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 susanne.mittnacht@idar-oberstein.de |
Schmidt, Andreas | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 andreas.schmidt@idar-oberstein.de |
Weber-Schüßler, Anastasia | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 a.weber-schuessler@idar-oberstein.de |
Zillig, Monique | Telefon / 06781 64-160 Fax / 06781 64-450 monique.zillig@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
---|
Bürgerbüro |
Ordnungsamt |