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Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Leistungsbeschreibung

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Unterstützende Institutionen

Die Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz, Montabaur, Trier) bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Kaiserslautern, Mainz, Neustadt a.d.W.).

Das Institut für Wärme und Öltechnik hat eine Liste zugelassener Fachbetriebe veröffentlicht.

 

Die örtlich zuständige untere Wasserbehörde informiert Sie, welche Tätigkeit an einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Fachbetriebspflicht unterliegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • die Urkunde über die Zertifizierung als Fachbetrieb, ausgestellt durch eine anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder eine Technische Überwachungsorganisation

Rechtsbehelf

Falls die Fachbetriebseigenschaft verneint wird: Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Mitarbeiter

Name Kontakt
Bonn, Rudi Telefon / 06781 64-8351
Fax / 06781 64-9520
rudi.bonn@idar-oberstein.de
Dickes, Jörg Telefon / 06781 64-8353
Fax / 06781 64-9520
joerg.dickes@idar-oberstein.de
Schmitt, Heike Telefon / 06781 64-8352
Fax / 06781 64-9520
heike.schmitt@idar-oberstein.de

Abteilungen

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Stadtwerke