Außenwerbung - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Das Ordnungsamt der Kommune, in der die Außenwerbung angebracht werden soll:
- Stadtverwaltung
- Verbandsgemeinde- / Gemeindeverwaltung
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Baumann, Ulrich | Telefon / 06781 64-653 Fax / 06781 64-448 ulrich.baumann@idar-oberstein.de |
Steinmetz, Michael | Telefon / 06781 64-651 Fax / 06781 64-448 michael.steinmetz@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
---|
Bauaufsicht |
Stadtbauamt |